Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 28.11.2018
Neuaufstellung des Lärmaktionsplans
Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat 2008 erstmals eine Lärmkartierung durchgeführt und 2009/2010 erstmals einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Turnusgemäß wurde 2017 die Aktualisierung der Lärmkartierung erarbeitet und dem Niedersächsischen Umweltministerium übergeben. Nun legt die Stadtverwaltung den politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover eine Drucksache (Nr. 2688/2018) vor, mit der die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan 2018 beschlossen werden soll.
Die Auslage wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 durchgeführt und dauert vier Wochen an. Während dieser Zeit haben alle BürgerInnen die Möglichkeit, ihre Anregungen einzubringen. Die Ergebnisse der Auslage und die endgültige Fassung des Lärmaktionsplans werden den Stadtbezirksräten und den genannten Ausschüssen wiederum zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit der Verabschiedung wird im Sommer 2019 gerechnet.
„Lärmschutz und Lärmminderung sind in Hannover integrale Bestandteile der Stadt- und Verkehrsplanung. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Minderung des Verkehrslärms. Deshalb beabsichtigt die Stadt, an besonders lärmbelasteten Straßen mit einem Schallschutzfensterprogramm zur Verbesserung der Wohnsituation beizutragen“, so Stadtbaurat Uwe Bodemann.
Ergebnisse der Lärmkartierung 2017
Die LHH ist zuständig für die Lärmkartierung des Straßenverkehrs, des Stadtbahnverkehrs und bestimmter Gewerbebetriebe. Die Ergebnisse der Kartierung aus dem Jahr 2017 wurden mit der Informationsdrucksache Nr. 3144/2017 veröffentlicht.
Die Haupt-Lärmquellen in Hannover im Straßenverkehr sind erwartungsgemäß die eng angebauten innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. Wenn man die Auslösewerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts zur Grundlage nimmt, sind im Stadtgebiet circa 5.000 Menschen von straßenverkehrsbedingten Lärmwerten oberhalb dieser Lärmpegel betroffen.
Seit 2012 hat sich die von Lärm betroffene Anzahl von Menschen im Stadtgebiet deutlich reduziert. Neben aktualisierten Eingangsdaten für die Berechnung (EinwohnerInnen, Gebäude) und der Verbesserung der Berechnungsgrundlage ist diese Verringerung auch auf die in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen im Bereich Geschwindigkeitsreduzierung, Straßenumbau und der Erneuerung und Sanierung von Fahrbahnbelägen zurückzuführen.
Lärmaktionsplan 2018 - Lärmminderungsmaßnahmen
Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Lärmminderung sind integraler Bestandteil der städtischen Stadt- und Verkehrsplanung. Zahlreiche Maßnahmen und Ansätze zur Lärmminderung werden in der Landeshauptstadt Hannover seit vielen Jahren und überwiegend fest etabliert verfolgt. Für die besonders belasteten Bereiche an Hauptverkehrsstraßen sind im Lärmaktionsplan 2018 zwei Schwerpunktmaßnahmen vorgesehen.
Schwerpunktmaßnahmen des neuen Lärmaktionsplans
I. Tempo-30-Versuch auf Hauptverkehrsstraßen / Modellprojekt des Landes Niedersachsen
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat ein Interessenbekundungsverfahren für ein Modellprojekt „Tempo 30“ auf Hauptverkehrsstraßen durchgeführt. Sechs Streckenabschnitte in Niedersachsen werden mit dem Ziel untersucht, die Veränderungen hinsichtlich Luft, Lärm und Verkehr (Verkehrssicherheit und verkehrliche Belange) zu ermitteln. Darauf aufbauend soll die Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf andere Strecken geprüft werden und Empfehlungen für zukünftige Tempo-30-Anordnungen abgeleitet werden. Die Landeshauptstadt Hannover hat am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen und zwei potenzielle Modellstrecken eingereicht. Die Streckenzüge Göttinger Straße/Friedrich-Ebert-Straße und Marienstraße sind die hinsichtlich Lärm und Luftschadstoffe am höchsten belasteten Straßen in Hannover. Die Entscheidung des Landes für die Modellstrecken soll bis Ende 2018 fallen und könnte folglich noch in den LAP 2018 aufgenommen werden. Da im Modellprojekt des Landes auch die Auswirkungen von Tempo 30 auf die Luftschadstoffbelastung untersucht werden sollen, kann nur eine Temporeduzierung über 24 Stunden zu sinnvollen Ergebnissen führen. Nach erfolgreichem Abschluss der modellhaften Untersuchungen könnten weitere hochbelastete Streckenabschnitte im Stadtgebiet für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgewählt werden.
II. SchallschutzfensterprogrammÜberall dort, wo auch künftig zu erwarten ist, dass die Schwellenwerte des aktuellen Lärmaktionsplans überschritten werden, kommen sogenannte passive Maßnahmen wie die Verbesserung der Schalldämmung der Fenster in Betracht. Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen wird der Einbau von Schallschutzfenstern, -außentüren und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmten Lüftungsanlagen gefördert.
Vorbehaltlich des noch ausstehenden Ratsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit soll in den Jahren 2019/2020 ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Schallschutzfensterprogramms erarbeitet werden. Darin wird anhand einer Förderrichtlinie festgelegt, wie die Anspruchsvoraussetzungen sind, in welchem Umfang eine Förderung erfolgt, wie das Antrags- und Bewilligungsverfahren läuft und wie die Zuwendung erteilt wird. Nach der Konzepterarbeitung soll die Umsetzung des Programms in den Jahren 2020 bis 2022 erfolgen.
Synergien mit Luftreinhaltung
Zahlreiche Maßnahmen aus dem Bereich der Luftreinhalteplanung kommen in Kürze in die Umsetzung. So werden für mehrere Projekte aus dem Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität vom BMVI Fördermittel zur Verfügung gestellt. Die Projekte unter dem Titel HannoVerkehr erhalten eine Förderung zum Aufbau eines digitalen Verkehrsmanagementsystems für die Landeshauptstadt Hannover. In den nächsten Jahren werden damit die Grundlagen zur Digitalisierung des Verkehrs in Hannover gelegt. Mit der Kenntnis der Verkehrs-, Mobilitäts- und Umweltdaten können im Rahmen des Verkehrsmanagements Optimierungen der Verkehrssteuerungen vorgenommen und die Maßnahmen evaluiert werden. Weitere Teilprojekte beschäftigen sich mit der Optimierung von Lichtsignalanlagen und der Vermeidung von Parksuchverkehren durch gezielte Informationen.
Weiterführung von Maßnahmen zur Lärmminderung aus dem bisherigen Lärmaktionsplan
Unter den städtebaulichen Ansätzen zur Lärmminderung beziehungsweise Lärmvermeidung ist in erster Linie die vorausschauende Konfliktvermeidung im Rahmen der Bauleitplanung zu nennen. Mit der Berücksichtigung des Lärmschutzes in der Bauleitplanung (beispielsweise abschirmende Bauten, angepasste Wohnungsgrundrisse) können potenzielle Lärmkonflikte erst gar nicht entstehen.
Eine weitere Maßnahme hinsichtlich der Lärmminderung ist die Förderung von Fußgänger-, Rad- und öffentlichem Personennahverkehr. Auch Aspekte wie die wie die großflächig umgesetzte Parkraumbewirtschaftung sowie das weiter wachsende Angebot an CarSharing-Fahrzeugen in Hannover spielen eine wichtige Rolle.
Eine der wenigen Maßnahmen mit relativ großer Wirkung bei gleichzeitig geringem Umsetzungsaufwand sind Geschwindigkeitsreduzierungen, da geringere Fahrgeschwindigkeiten weniger Lärm und weniger Abgase verursachen. Insbesondere in neuen Baugebieten soll durch Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche eine Dämpfung der Geschwindigkeiten und damit auch eine Lärmminderung erreicht werden.
Ein stetiger Verkehrsfluss trägt deutlich hörbar zu einer Reduzierung der Lärmbelastung bei, weil Anzahl und Intensität der besonders störenden Brems- und Beschleunigungsvorgänge abnehmen. Das Straßennetz und die verkehrstechnischen Einrichtungen (Lichtsignalanlagen usw.) sollen daher in den kommenden Jahren daraufhin überprüft werden, wie eine weitere Verstetigung erreicht werden kann.
Darüber hinaus soll auch durch die Erneuerung von Straßen und Fahrbahnbelägen in den nächsten Jahren ein Beitrag zur Lärmminderung erreicht werden. Innerhalb des Straßenraums werden gestalterische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrs- und der Lärmsituation vielfach angewandt. Die Gestaltung wird so ausgeführt, dass der Straßenraum eine Aufenthaltsqualität bekommt und zu angepasster und lärmmindernder Fahrweise führt.