Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 26.04.2019
Stadt legt Kriterien für Anmietung einer geeigneten Immobilie für Stadtarchiv und Depotflächen fest
Das Stadtarchiv Hannover macht umfangreichen Raumbedarf geltend, der am jetzigen Standort Am Bokemahle nicht zu decken ist. Daneben benötigen auch die Stadtbibliothek Hannover, Sprengel Museum Hannover, die Museen für Kulturgeschichte Hannover sowie der städtische Kunstbesitz, der durch das Kulturbüro betreut wird, dringend umfangreiche Depotflächen. Um den hohen Sicherheitsanforderungen und konservatorischen Ansprüchen all dieser Institutionen gerecht zu werden, hat sich die Stadt dazu entschieden, die unterschiedlichen Kultureinrichtungen unter einem Dach zu vereinen.
Für diesen neuen, sogenannten Magazinstandort mit einer Größe von rund 25.000 Quadratmetern zuzüglich Büroflächen, an dem auch das Stadtarchiv seine Verwaltungs- und Werkstattbereiche sowie Bereiche für Benutzer*innen erhält, bereitet die Stadt zurzeit eine europaweite Ausschreibung vor, um eine geeignete Immobilie anzumieten. Die Ausschreibung wird unter Einbindung eines ausgewiesenen Fachplanungsbüros mit allen künftigen, oben genannten Nutzer*innen des neuen Kulturmagazins abgestimmt.
Bei den Kriterien für die neue Standortsuche sind alle konservatorischen Besonderheiten und Klimatisierungsanforderungen, die die historischen Dokumente, das Museumsgut und der Kunstbesitz benötigen, ebenso berücksichtigt worden, wie eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, eine verbesserte Parkplatzsituation für Besucher*innen und die barrierefreie Nutzung der Immobilie.
Die europaweite Ausschreibung soll Ende Mai veröffentlicht werden. Geplant ist es, noch in diesem Sommer, den Rat der Stadt über den neuen Stadtarchiv- und Magazinstandort entscheiden zu lassen.
Hauptkriterien der Ausschreibung
1. Lage
- Objekt sollte in einem Radius von vier Kilometern rund um das Neue Rathaus liegen
- Fußläufige Entfernung vom Besuchereingang zur Stadt-/ U-Bahnhaltestelle maximal 200 Meter
- Gute Verkehrsanbindung mit PKW / LKW (Autobahn- und Schnellweg)
- Ausreichende Stellplätze für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen
- Nachweis von nicht vorhandenen Kampfmitteln im Grundstück (Erhalt von Kulturgut)
2. Flächenanforderungen
Gesamtfläche ca. 25.000 m² (inkl. Büro- und Technikflächen)
Nutzer*in
Nutzfläche aktuell
Nutzfläche Bedarf
Stadtarchiv Hannover
3.934 m²
4.621 m²
Sprengel Museum Hannover
700 m²
2.731 m²
Museen für Kulturgeschichte Hannover
1.960 m²
3.542 m²
Städtischer Kunstbesitz
315 m²
405 m²
Stadtbibliothek Hannover
0
386 m²
Fachbereich Schule
450 m²
450 m²
- rund 50 Büroarbeitsplätze (Stadtarchiv, Museen)
- Werkstätten (Restauration, Reinigung…)
- Flächeneffiziente Ausnutzung der Gesamtflächen
3. Bauliche Anforderungen
- Außenliegende Anlieferzone mit LKW notwendig
- Zufahrt in die Halle mit Transportern muss möglich sein
- Elektronische Zugangskontrolle an allen Zugängen
- Eingangs- und Foyerbereich für die öffentlichen Bereiche und den Besucherverkehr
- Übersichtliches Erschließungs- und Wegesystem
- Konstantes Raumklima (Temperatur und Luftfeuchtigkeit) unabhängig von der Außentemperatur erforderlich
- Schleusen von Allgemeinflächen in die spezifischen klimatisierten Teilflächen
- Spezielle Anforderungen an Sicherheitstechnik, Einbruchschutz und Brandmeldeanlage
- Spezielle Löschanlage (Gaslöschanlage, kein Schaum, kein Wasser zulässig)
- Brandabschnitte von 300 bis 500 m² erforderlich, um evtl. Schäden im Ausmaß zu minimieren
- Ausreichende Verkehrslasten 10 bis 15 KN/m² (spezifische Anpassung)
- Notwendige Raumhöhen zwischen 3 und 4,50 Metern
- Türbreiten für die Anlieferung von Europaletten und Kunstwerken
- Umsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
- Einhaltung der notwendigen Richtlinien, Verordnungen und Festsetzungen (Arbeitsstätten, Bibliotheken, Erhaltung des kulturellen Erbes…)
- Nachweis eines Energetischen Konzeptes zur Minimierung der Betriebskosten (Baukonstruktion, techn. Gebäudeausrüstung, Sonnenschutz, Photovoltaik…)
4. Allgemeine Anforderungen
- Bereitstellung des Objektes zwei Jahre nach Vertragsunterzeichnung