Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 06.11.2019
Auslage des Lärmaktionsplans 2018 – Möglichkeit zur Stellungnahme
Am Donnerstag (7. November) startet die öffentliche Auslage des Lärmaktionsplans 2018 der Landeshauptstadt Hannover (LHH). Bis zum 9. Dezember 2019 können Bürger*innen die Unterlagen zum Lärmaktionsplan in der Bauverwaltung einsehen und Stellungnahmen abgeben. Abgegebene Stellungnahmen fließen in die Bearbeitung des Lärmaktionsplans ein.
Die Unterlagen zum Lärmaktionsplan liegen in der Eingangshalle der Bauverwaltung, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, im genannten Zeitraum von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 18 Uhr aus.
Weitere Informationen erhalten Interessierte von 7. November bis 9. Dezember montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten im Zimmer 609 der Bauverwaltung sowie telefonisch unter den Rufnummern 168-43663 und 168-43794. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Unterlagen zum Lärmaktionsplan unter www.stadtplanung-beteiligung.de einzusehen und innerhalb der genannten Auslagefrist online eine Stellungnahme abzugeben. Stellungnahmen können zudem per E-Mail an 61.15@Hannover-Stadt.de eingereicht werden. Auch eine postalische Abgabe von Stellungnahmen ist an die folgende Adresse möglich:
Landeshauptstadt Hannover
Flächennutzungsplanung
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
HintergrundinformationenLärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die LHH hat 2009 erstmals einen Lärmaktionsplan aufgestellt und 2014 fortgeschrieben. Turnusgemäß wurde den politischen Gremien der LHH mit der Drucksache Nr. 2688/2018N2 der Entwurf eines neuen Lärmaktionsplans vorgelegt. Am 16. September 2019 hat die Ratsversammlung den Beschluss zur Auslage des Entwurfs gefasst.
Lärmschutz und Lärmminderung sind integrale Bestandteile der Stadt- und Verkehrsplanung. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Minderung des Verkehrslärms. Deshalb beabsichtigt die Stadt, an besonders lärmbelasteten Straßen, unter anderem mit einem Schallschutzfensterprogramm zur Verbesserung der Wohnsituation beizutragen.