Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
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- 20.03.2020
„Corona-Krise“: Unterstützung für Unternehmen
Die Landeshauptstadt Hannover und hannoverimpuls bieten Unternehmen, die durch die „Corona-Krise“ in Schwierigkeiten geraten sind, Beratung an. Unter der E-Mail-Adresse coronahilfe@hannoverimpuls.de können sie sich an die Anlaufstelle wenden. Die Anfragen werden schnell gesichtet, kanalisiert und an die zuständigen Ansprechpartner*innen bei hannoverimpuls und der städtischen Wirtschaftsförderung weitergegeben, damit die Unternehmen kurzfristig eine Erstberatung erhalten.
Zugleich richtet hannoverimpuls unter Mitwirkung der Wirtschaftsförderung der Stadt eine Task-Force zum Thema „Unterstützung von Unternehmen in der Krise“ ein. Diese soll die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung und Förderung von in Not geratenen Unternehmen zusammentragen und fortlaufend weiterentwickeln. hannoverimpuls wird ein zielgruppengerechtes Beratungsangebot zusammenstellen. „Je nach Unternehmenstyp und -größe sind unterschiedliche Programme geplant. Es gilt vor allem, die in Not geratenen Unternehmen ‚abzuholen‘ und für diese die möglichen Hilfsprogramme zu identifizieren. Darüber hinaus sammelt die Task-Force Ideen und Anregungen, um möglicherweise weitere Hilfsmaßnahmen zu initiieren“, unterstreicht Sabine Tegtmeyer-Dette, Erste Stadträtin und Wirtschafts- und Umweltdezernentin der Stadt Hannover.
Auf der Internetseite www.wirtschaftsfoerderung-hannover.de werden bereits Links und Informationen angeboten, die in der jetzigen sich täglich ändernden Situation Anhaltspunkte für Unternehmen sein können. Vor dem Hintergrund der noch nicht absehbaren Dauer der „Corona-Krise“ wird dieses Informationsangebot stetig weiter ausgebaut und aktualisiert.
Hinsichtlich der aktuellen ökonomischen Lage ist Oberbürgermeister Belit Onay in Kontakt mit den lokalen Spitzenverbänden der Wirtschaft. Darüber hinaus hat Dr. Axel von der Ohe, Finanzdezernent der Stadt Hannover, am Dienstag (17. März) mitgeteilt: „Wir werden schnell und unbürokratisch helfen, zum Beispiel, indem bis zum 30. Juni 2020 auf die Einleitung von Mahnverfahren verzichtet wird oder durch Stundung von Steuerzahlungen, soweit uns dies der Gesetzgeber erlaubt.“ Auch mit Blick auf sonstige Forderungen – wie zum Beispiel Mieten oder Pachten – sucht die Stadt nach Wegen, zu stunden und – soweit möglich – auch von Stundungszinsen abzusehen. Außerdem wird flexibel mit Anpassungsanträgen von Unternehmen umgegangen und auch im Bereich der Vollstreckung der Vollzug befristet ausgesetzt.