Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 23.04.2021
- „Ich bin Inter*… sieht man doch“
Landeshauptstadt Hannover setzt sich mit Plakatkampagne und Inter* Pride Flaggen für Sichtbarkeit und Rechte intergeschlechtlicher Menschen ein
Die Landeshauptstadt Hannover startet gemeinsam mit dem Verein Intergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachen sowie der Landeskoordination Inter* im Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V. eine Plakatkampagne, die die Sichtbarkeit intergeschlechtlicher Menschen in Hannover und Niedersachsen erhöht. Ab dem 26. April werden sich unter dem Motto „Ich bin Inter*… sieht man doch“ erstmalig intergeschlechtliche Menschen an zentralen Plätzen der Landeshauptstadt Hannover zeigen – später auch in anderen Städten Niedersachsens. Auf der dazugehörigen Website https://im-nds-ev.de/ichbininter stellen sie sich vor.
Als Zeichen der Anerkennung und Solidarität für intergeschlechtliche Menschen hisst die Landeshauptstadt Hannover außerdem zum Start der Kampagne zum ersten Mal auch die Inter* Pride Flagge vor dem Rathaus. „Intergeschlechtliche Menschen existieren, auch in Hannover“, betont Oberbürgermeister Onay. „Sie sind selbstverständlicher Teil unserer Stadtgesellschaft und das erkennen wir an. Sichtbarkeit ist dabei ein erster Schritt.“
Gleiche Rechte und Teilhabe auf kommunaler Ebene
Neben Sichtbarkeit und Aufklärung, ist der Einsatz für gleiche Rechte zentrales Anliegen für intergeschlechtliche Menschen. Gleiche Rechte und Möglichkeiten der Teilhabe betreffen auch kommunale Dienstleistungen. Die Landeshauptstadt Hannover sieht es als ihre Aufgabe, ihre Angebote daraufhin zu prüfen. „Wir müssen uns fragen: Wie zugänglich sind unsere Dienstleistungen auch für Menschen, die sich nicht mit den Kategorien Frau oder Mann definieren?“, so Oberbürgermeister Onay. „Dies ist ein anspruchsvoller Weg, auf dem wir die ersten Schritte bereits gegangen sind. Gleichzeitig ist es eine Aufgabe, die uns auch in den kommenden Jahren noch begleiten wird – eine Aufgabe, die notwendig und lohnend ist.“
Hintergrund
Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung
Am 25. März 2021 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, das rein geschlechtsangleichende Operationen an intergeschlechtlichen Kindern verbietet – ein weiterer Meilenstein hin zur Anerkennung von intergeschlechtlichem Leben in Deutschland nach Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2019. „Der jahrzehntelange Kampf von intergeschlechtlichen Menschen für ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit war teilweise erfolgreich“, bestätigt Julia Gerasch, 1. Vorsitz von Intergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachsen e.V. „Die Signalwirkung ist eindeutig: Eingriffe dürfen nur nach der informierten Einwilligung der Person selbst erfolgen oder müssen gerichtlich genehmigt werden.“
Intergeschlechtliche Menschen
Der Begriff Intergeschlechtlichkeit bezeichnet biologische Besonderheiten bei der Geschlechtsdifferenzierung. Intergeschlechtliche Körper weisen deshalb sowohl Merkmale auf, die üblicherweise einem weiblichen Geschlecht zugeschrieben werden, als auch solche, die im binären System gewöhnlich dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden. Es handelt sich also um Menschen, deren geschlechtliches Erscheinungsbild sich von Geburt an – hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen, der Hormonproduktion und der sonstigen körperlichen Erscheinungsform – nicht als eindeutig oder ausschließlich männlich oder weiblich bestimmen lässt.
Intergeschlechtliche Menschen sind in erster Linie Menschen. Von der Medizin oft zu „Syndromen“ erklärt, in der gesellschaftlichen Wahrnehmung unsichtbar, sind intergeschlechtliche Menschen natürliche Varianten menschlichen Lebens.
Inter*
Der Begriff inter* dient als inklusiver Überbegriff dazu, die Vielfalt intergeschlechtlicher Körperlichkeiten, Lebensrealitäten, Erfahrungen und Selbstbezeichnungen zu beschreiben.
Weitere Informationen zum Thema: https://im-nds-ev.de/intergeschlechtlichkeit-was-ist-das
Kontakt und weiterführende Informationen
Informationen zur Kampagne und zum Thema gibt es bei der Landeskoordination Inter*, einem Kooperationsprojekt von Intergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachsen e.V. und dem Queeren Netzwerk Niedersachsen, E-Mail: inter@q-nn.de.
Für Fragen zur kommunalen Arbeit für intergeschlechtliche Menschen stehen die Beauftragten für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt der Landeshauptstadt Hannover unter der E-Mail LSBTIQ@Hannover-Stadt.de zur Verfügung.