Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 21.09.2015
Hannover weitet Beschäftigungsförderung für Flüchtlinge aus
Die Landeshauptstadt Hannover will nach ersten Erfahrungen mit einem Pilotprojekt die Förderung von ersten Schritten in den Arbeitsmarkt für Flüchtlinge ausweiten. Jährlich sollen künftig bis zu 200 AsylbewerberInnen und geduldete Flüchtlinge Angebote für Beschäftigung und Qualifizierung bekommen. Das kündigte Sozialdezernent Thomas Walter heute (Montag, 21. September) im Sozialausschuss an.
Die Beschäftigungsförderung umfasst eine intensive Sprachförderung in Deutsch sowie die Beschäftigung in so genannten Arbeitsgelegenheiten, gemeinhin als „Ein-Euro-Jobs“ bezeichnet. Hannover nutzt damit die Möglichkeiten des Asylbewerberleistungsgesetzes, das einen solchen Zuverdienst für Flüchtlinge zulässt.
„Nach erfolgreicher Erprobung wird die Stadt Hannover zukünftig bis zu 200 öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse für Asylbewerber bieten. Neben einem notwendigen Beitrag der privaten Wirtschaft zur dauerhaften Integration von Flüchtlingen in Arbeitsmarkt wollen wir damit gerade auch für die in noch Verfahren befindlichen Menschen eine wichtige Perspektive eröffnen“, erläutert Sozialdezernent Thomas Walter das Vorhaben.
Nach den Worten Walters kann die städtische Beschäftigungsförderung ein sinnvoller Einstieg für den Übergang auf den normalen Arbeitsmarkt sein: „Wir legen großen Wert auf die wichtigen Erstqualifikationen, damit auch eine Grundlage für weiterführende, dauerhafte Beschäftigung gelegt wird“. Die Landeshauptstadt könne auf diese Weise natürlich nicht die vollständige Integration in den Arbeitsmarkt organisieren, betont Walter.
Hier seien Job Center und Arbeitsagentur und die Wirtschaft gefragt. Auch die aktuell diskutierten gesetzlichen Erleichterungen für Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten von Flüchtlingen könnten helfen.
Modellprojekt erfolgreich gestartet
Hannover hat ein erhebliches Interesse daran, zugewanderten Menschen einen Aufenthalt zu Standards zu gewährleisten, die den hiesigen Lebensverhältnissen entsprechen. Weil immer mehr Flüchtlinge aller Voraussicht nach auch dauerhaft in Deutschland bleiben werden, gehört dazu auch die Chance auf dauerhafte Integration. Dafür sind wesentlich Sprachförderung und berufliche Förderung.
Vor einem Jahr ist deshalb unter Federführung der Landeshauptstadt (Fachbereich Soziales) das Modellprojekt ins Leben gerufen worden, bei dem als Partner Kargah e.V. und das Diakonische Werk beteiligt sind. Flüchtlingen werden 20-Stunden-Jobs in Verbindung mit Sprachkursen angeboten. Nach einem Intensivsprachkurs folgt die Beschäftigungsphase. Hier werden weiterhin begleitend acht Stunden Sprachunterricht pro Woche angeboten.
Die Flüchtlinge bekommen als kleinen Zuverdienst zu ihren Sozial-/Transferleistungen zusätzlich 1,05 Euro/Stunde. Dieser Stundensatz ist im Asylbewerberleistungsgesetz so vorgesehen. Das Projekt läuft inzwischen sehr konstant. Es kommt mittlerweile zu deutlich weniger Abbrüchen von TeilnehmerInnen als zu Beginn der Modellprojektphase. Hier hat sich die intensive Zusammenarbeit mit dem 2015 geschaffenen städtischen Integrationsmanagement sehr positiv ausgewirkt. Die SozialarbeiterInnen kümmern sich bei Bedarf auch persönlich um einzelne Flüchtlinge, wenn es Schwierigkeiten gibt oder sie Beratungsbedarf haben.
Kargah e.V. und Diakonisches Werk als Partner
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass das Modellprojekt trotz einiger Startschwierigkeiten schon nach einem Jahr sehr positive Ergebnisse erbracht hat. Von 40 Flüchtlingen aus gut einem Dutzend Ländern, die an zwei vierwöchigen Sprachkursen zur Vorbereitung auf die Beschäftigungsphase teilgenommen haben, haben 34 Personen dann bei der Landeshauptstadt, Kargah und dem Diakonischen Werk eine Beschäftigung aufgenommen und gehen so ihre ersten Schritte auf dem Weg zu einer Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Modellprojekt hat im ersten Jahr gezeigt, dass in den vorbereitenden und begleitenden Sprachkursen eine Lernsituation geschaffen werden muss, in der die erheblichen Unterschiede der Sprachlernkompetenzen der TeilnehmerInnen berücksichtigt werden können, um für alle Teilnehmenden einen Lernerfolg zu erreichen. Entsprechend sollen in der nächsten Phase Beratung und Betreuung sowie auch die Zuständigkeiten noch klarer geregelt werden.
Eine Tätigkeit soll möglichst im unmittelbaren Wohn- und Lebensumfeld stattfinden, weil dies Neuankömmlingen erleichtert, sich vor Ort zurechtzufinden. Die Beschäftigungsangebote können auch an weitere Unterstützungssysteme (Netzwerkpartner/innen, ehrenamtliche Strukturen) und damit an bestehende Strukturen angedockt werden und damit positiv auf die gesamte Bevölkerung ausstrahlen.
Netzwerke nutzen – Zusätzliche Kooperationspartner in Sicht
Die Dauer des Beschäftigungsangebotes muss vom lokalen Bedarf und vom individuellen Fortschritt der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgeleitet werden und sollte in der Regel nicht mehr als zwölf Monate umfassen. In begründeten Einzelfällen soll eine Förderung darüber hinaus ermöglicht werden.
Bei Beendigung der Arbeitsgelegenheit sind im Rahmen eines Übergabemanagements individuelle Übergänge und Anschlussperspektiven vorzubereiten und bei Bedarf zu begleiten. Ziel ist es, weitere Partner in die operative Umsetzung des Projektes einzubeziehen. Neben den bisherigen Projektpartnern Kargah und das Diakonische Werk haben bereits weitere Träger und Organisationen ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit erklärt.
Für die Umsetzung des Beschäftigungsprogramms für bis zu 200 Personen ist im Haushaltsentwurf für 2016 ein Betrag für Aufwendungen von 350.000 € veranschlagt. Rund 70.000 € stammen hierfür aus Landesmitteln.
Anhänge
- Info-Drucksache zur Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge