Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 26.10.2015
- Zukünftig Wohnungsgeberbescheinigung notwendig für An- und Ummmeldung
Neues Melderecht ab 1. November 2015
Am 1. November tritt ein neues Bundesmeldegesetz in Kraft, das zahlreiche neue Regelungen für melderechtlich relevante Situationen enthält.
EinwohnerInnen müssen sich ab diesem Termin dann in einem der hannoverschen Bürgerämter - es besteht keine stadtteilbezogene Zuordnung - innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug an- bzw. ummelden. Zur An- oder Ummeldung ist ab 1. November eine Wohnungsgeberbescheinigung, die in der Regel der Vermieter ausstellt, mitzubringen. Das gilt auch für Nicht-EU-BürgerInnen bei der Anmeldung in der städtischen Ausländerbehörde in der Leinstraße 14.
Für Wohnungsgeber, in der Regel ist dies der Vermieter, bedeutet dies, eine Wohnungsgeberbescheinigung schriftlich auszustellen. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümer ist, gibt eine solche Erklärung für sich selbst ab.
Eine Abmeldung aus Hannover ist erforderlich, wenn ein Umzug ins Ausland erfolgt. Sie kann bis zu einer Woche vor dem Umzugstermin vorgenommen werden.
Für die Erteilung von Melderegisterauskünften gelten neue Bestimmungen, durch die vorrangig verhindert werden soll, dass Adressen ohne Einverständnis für Werbung oder Adresshandel verwendet werden. Auch die Gebühren für solche Auskünfte ändern sich mit Beginn des Monats November.
Gegen die Weitergabe von Daten durch die Meldebehörde zum Beispiel bei Alters- und Ehejubiläen kann ein Widerspruch eingelegt werden.
Getrennt lebende Sorgeberechtigte müssen künftig bei bestimmten Meldevorgängen für die gemeinsamen Kinder vorab ihr Einvernehmen bekunden.
Nähere Informationen und Formulare zum neuen Melderecht hält die Landeshauptstadt Hannover auf ihren Internetseiten unter www.bürgeramt-hannover.de bereit.
Dort können auch Termine für Besuche in den Bürgerämtern gebucht werden. Zurzeit erfolgt eine Bedienung ausschließlich mit Termin in den Bürgerämtern Mitte an Sonnabenden von 9 bis 12 Uhr, im Bürgeramt Sahlkamp am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und im Bürgeramt Podbi-Park generell. Das Bürgeramt Mitte ist am Mittwoch nur noch zur Dokumentenabholung von 8 bis 12 Uhr geöffnet.