Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 29.10.2015
- Förderung von Elektromobilität
E-Autos sollen von Parkgebühren ausgenommen werden
Stadt strebt befristete Gebührenbefreiung für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit entsprechenden Kennzeichen bis zum 31. Dezember 2020 an.
Die Verwaltung hat der Politik vorgeschlagen, elektrisch betriebene Fahrzeuge mit entsprechenden Fahrzeugkennzeichen von den Parkgebühren auf öffentlichen Stellplätzen zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020 zu befreien. Hintergrund dieser Beschlussvorlage ist das am 12. Juni dieses Jahres in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz, mit dem die Kommunen über eine belastbare Rechtsgrundlage verfügen, Elektrofahrzeugen Privilegien einzuräumen. Dies gilt insbesondere für die Befreiung von Parkgebühren.
Problematisch war bis dato jedoch die eindeutige Kennzeichnung der E-Autos. Diese Hürde wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der 50. Änderungsverordnung für straßenrechtliche Vorschriften, die am 26. September dieses Jahres in Kraft getreten ist, genommen. Seitdem können elektrisch betriebene Fahrzeuge durch ein entsprechendes Fahrzeugkennzeichen eindeutig identifiziert und im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes von den Parkgebühren befreit werden.
Hierzu ist eine Änderung der Parkgebührenordnung erforderlich, die vom Rat beschlossen werden müsste. Eine entsprechende Drucksache würde von der Verwaltung erabeitet und dem Rat nach dem Grundsatzbeschluss zur befristeten Befreiung der E-Autos von Parkgebühren vorgelegt werden. Die Änderung der Parkgebührenordnung könnte somit Anfang 2016 in Kraft treten. Im Anschluss daran würden dann die bewirtschafteten öffentlichen Stellplätze mit ergänzenden Straßenschildern und alle Parkscheinautomaten mit entsprechenden Hinweisen versehen werden, um über die Gebührenbefreiung für E-Autos zu informieren. Für die Realisierung dieser vorbereitenden Maßnahmen würden dann rund drei Monate benötigt werden. Die Kosten hierfür werden auf rund 30.000 Euro geschätzt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass es im Zuge der Gebührenbefreiung zu geringfügigen Einnahmenausfällen bei den Parkgebühren kommt. Dies liegt darin begründet, dass einerseits die 50. Änderungsverordnung erst im September in Kraft getreten ist und andererseits der Anteil von Elektrofahrzeugen in Hannover noch sehr gering ist.
In Hannover sind rund 500 Elektrofahrzeuge zugelassen. Das entspricht einem Anteil von rund 0,2 Prozent an den insgesamt in Hannover zugelassenen Kraftfahrzeugen. Die Stadt verspricht sich von dieser Verkehrsmaßnahme eine merkliche Erhöhung dieses Anteils. Dies würde sich positiv auf die Umwelt auswirken und die Elektromobiltät als zukunftsweisende Technologie maßgeblich fördern.