Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 09.01.2023
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Schöff*innen gesucht
Für die Schöffenwahlperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden Interessierte für das Schöffenamt gesucht. Bewerbungen nimmt die Stadt online (https://serviceportal.hannover-stadt.de/ Suchwort „Schöffen“) entgegen. Darüber hinaus sind die Bewerbungsbögen in allen Bürgerämtern und im Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben im Hannover Service Center, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover, erhältlich. Sie können auch telefonisch unter (05 11) 168-40176 angefordert werden (gegebenenfalls auch durch Nachricht auf dem Anrufbeantworter).
Hintergrundinformationen
Schöff*innen sind Laienrichter*innen, die neben hauptberuflichen Richter*innen bei der Urteilsfindung am Gericht mitwirken. Sie repräsentieren das Volk bei der Urteilsfindung. Schöff*innen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Die aktuelle Schöffenperiode endet am 31. Dezember 2023. Während der Wahlperiode haben die Schöff*innen circa einen Sitzungstag pro Monat.
Voraussetzungen: Für das Schöffenamt kann sich jede*r bewerben,
- die*der Deutsche*r im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist.
- die*der nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter durch strafgerichtliches Urteil verloren hat und nicht wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist.
- gegen die*den kein Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens, das den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, schwebt.
- die*der nicht infolge richterlicher Anordnung in der Verfügung über das Vermögen beschränkt ist.
- die*der keine geistigen oder körperlichen Gebrechen hat, die die Eignung zum Schöffenamt mindern.
- die*der bei Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- die*der seit mindestens einem Jahr im Stadtgebiet von Hannover den Hauptwohnsitz angemeldet hat,
sowie die*der nicht
- Mitglied der Bundes- oder Landesregierung ist;
- Beamter*Beamtin, die*der jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden kann, ist;
- Richter*in oder eine verbeamtete Person der Staatsanwaltschaft, Notar*in oder Rechtsanwalt*anwältin ist;
- gerichtliche*r Vollstreckungsbeamter*beamtin, Polizeivollzugsbeamter*beamtin, Bedienstete*r des Strafvollzugs oder hauptamtliche*r Bewährungs- oder Gerichtshelfer*in ist;
- Religionsdiener*in oder Mitglied solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind, ist.