Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 23.12.2015
Kleinfeuerwerk nur am 31.12. und am 1.1. erlaubt
Die Stadt Hannover weist darauf hin, dass der Verkauf von Kleinfeuerwerk nur von Dienstag, 29.12.2015 bis Donnerstag, 31.12.2015 gestattet ist.
Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur am 31.12. und am 1.1.erlaubt. Außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit stellt das Abbrennen von Kleinfeuerwerk eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise der Feuerwehr zum sicheren Umgang mit Kleinfeuerwerk finden sich auch im Internet auf hannover.de