Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 23.03.2016
Osterfeuer in Hannover
Es hat Tradition: Am Tag vor Ostersonntag lodern die
Osterfeuer, auch in Hannover.
Die Stadt hat für Sonnabend, den 26.März 2016 insgesamt 50
Osterfeuer genehmigt. Sie finden eine Aufstellung als Anlage.
Die Liste kann sich noch erweitern, da auch kurzfristig noch
Anträge auf Genehmigung eingehen.Im Interesse einer
rechtzeitigen Veröffentlichung haben wir die Liste jedoch
zunächst abgeschlossen.
Aus Gründen des Brandschutzes und Erfordernissen des
Umweltschutzes darf ein Feuer die Größe von vier mal vier
Metern nicht überschreiten.Dabei muss ein ausreichender
Abstand zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden.
Das Brennmaterial für Osterfeuer darf frühestens eine Woche
vor dem Brenntag auf einem Sammelplatz angeliefert werden.Zum
Schutz von Kleintieren darf das Brennmaterial erst am Tag des
Osterfeuers auf dem Brennplatz aufgeschichtet werden.
Es darf nur trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt
werden. Das bedeutet, dass bearbeitetes oder behandeltes Holz
jeglicher Art (etwa Holzpaletten, Holzkisten, Bretter,
Spanplatten, Abfallholz) nicht verbrannt werden darf. Hierbei
handelt es sich um Abfall, der im Rahmen der Sperrmüllabfuhr
oder über die Betriebshöfe des Abfallwirtschaftsbetriebes
entsorgt werden muss. Gleiches gilt für sonstige
Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub, frischen Strauchschnitt
und grüne Koniferenbestandteile.
Die Liste mit den genehmigten Feuern ist im Internet auch
unter hannover.de abrufbar. Hinzugekommen ist als Nummer 50
der Reit- und Voltigierverein Badenstedt e.V., der am 26.
März in der Zeit von 19.30 bis 23 Uhr ein Feuer auf dem
Vereinsgrundstück Albrecht-Schaeffer-Weg 131 abbrennen wird.