Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 29.10.2024
Hannover auf dem Weg zur kinderfreundlichen Kommune
Landeshauptstadt Hannover plant umfassendes Engagement für Kinderrechte und Kinderfreundlichkeit
Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) will ab 2025 am deutschlandweiten Programm „Kinderfreundliche Kommune“ teilnehmen, das von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk begleitet und durch den am 14 Februar 2012 gegründeten Verein „Kinderfreundliche Kommune e. V. - Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten und Gemeinden Deutschlands“ gesteuert wird. Ziel ist es, die Kinderrechte auf kommunaler Ebene nachhaltig zu verankern und die Stadt kinder- und familienfreundlicher zu gestalten. Mit dem positiven Beschluss des Jugendhilfeausschusses am Montag, 28. Oktober, ist der erste Schritt gemacht. Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung ist das Tragen des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ für die Landeshauptstadt Hannover eine signifikante Zukunftsinvestition.
„Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Stadt, und ihr Wohl ist ein zentrales Anliegen für uns. Mit der Initiative ‚Kinderfreundliche Kommune‘ setzen wir ein starkes Zeichen für ihre Rechte und Teilhabe“, erklärt Hannovers Jugend- und Familiendezernentin Susanne Blasberg-Bense. „Durch die aktive Beteiligung junger Menschen und das langfristige Engagement für ihre Bedürfnisse machen wir Hannover zu einem Ort, an dem sich Familien wohlfühlen und Kinder sicher und glücklich aufwachsen können. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit allen Beteiligten diesen Weg zu gestalten – dabei werden wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Nachhaltigkeit der Maßnahmen legen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die Landeshauptstadt zu Beginn der 90er-Jahre bereits einmal auf den Weg gemacht hat, diese Initiative jedoch heute überhaupt nicht mehr im Bewusstsein von Verwaltung und Politik ist.“
Zeitplan
Die Stadtverwaltung erstellt ab 2025 in einem partizipativen Prozess einen Aktionsplan mit zeitlich fixierten Zielen, klaren Verantwortlichkeiten und einem dem Vorhaben angemessenen Budget, der zwischen dem Rat der LHH und dem Verein „Kinderfreundliche Kommune e. V.“ abgestimmt und abschließend vom Rat verabschiedet wird.
Der Aktionsplan basiert auf lokalen Herausforderungen und Entwicklungspotenzialen und setzt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität für junge Menschen. Das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ gilt vorerst für vier Jahre. Nach zwei Jahren erfolgt ein Zwischenbericht. Zum Ende des Vier-Jahres-Zeitraums müssen die Standortbestimmung und ein neuer Aktionsplan vereinbart werden. Dadurch bleibt der Landeshauptstadt Hannover das Siegel dauerhaft erhalten. Es kann zum Marketing und zur Akquise von Sponsor*innen genutzt werden.
Leistungen des Projektträgers „Kinderfreundliche Kommunen e. V.“
Die Kommune wird durch ein Programm vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen e. V.“ begleitet und unterstützt. Der Verein stellt sachverständige Expert*innen zu Verfügung, um Verwaltungs- und Kinderfragebögen auszuwerten sowie Empfehlungen für einen Aktionsplan auszusprechen. Der Verein unterstützt darüber hinaus die lokale Öffentlichkeitsarbeit und nimmt die Landeshauptstadt Hannover in das Bundesnetzwerk auf und vernetzt mit der „Child Friendly Cities Initiative“.
Die LHH profitiert vom professionellen Erfahrungsaustausch, nimmt an den Netzwerktreffen und an den Workshops des Vereins teil. Bei Bedarf gibt es Unterstützung durch regionale Fortbildungsangebote.
Kinder und Jugendliche aktiv beteiligen und ihre Rechte stärken
Für die Landeshauptstadt Hannover ist Kinderfreundlichkeit eine gesamtstädtische Aufgabe, die dezernatsübergreifend angegangen wird. Das Ziel ist, die Kinderrechte langfristig in Politik und Verwaltung zu verankern und kinderfreundliche Strukturen aufzubauen, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen konsequent berücksichtigen.
Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil des Projekts. Hannover setzt hier auf ein breites Beteiligungskonzept, das Kinder und Jugendliche als wichtige Akteur*innen in der Stadtentwicklung anspricht. Die Initiative richtet sich nach den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention und legt besonderen Wert auf Partizipation, Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen. Der Zwischenbericht nach zwei Jahren sowie ein abschließender Bericht sichern die Nachhaltigkeit und Transparenz des Projekts.
„In Zeiten demografischer Herausforderungen müssen wir auch gesellschaftspolitische Aufgaben meistern. Kinder und Jugendliche sind mittlerweile eine Minderheit in unserer alternden Gesellschaft – es ist unsere Verantwortung, ihre Rechte stärker in den Blick zu nehmen und ihre Lebensqualität zu verbessern“, betont Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay.
Kinderfreundliche Kommune: Bausteine und Kriterien
Um die Interessen und Rechte von Kindern in der Gesellschaft zu stärken, werden gezielte Maßnahmen und Initiativen ergriffen:
Ein zentraler Bestandteil ist die Beteiligung von Kindern an politischen Prozessen, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente, die es jungen Menschen ermöglichen, ihre Anliegen direkt einzubringen und gehört zu werden.
Zudem sind der Schutz von Kindern und eine umfassende Gesundheitsvorsorge von hoher Priorität.
Ein übergreifender Aktionsplan, der Verwaltung, Rat und Bürger*innen vereint, stellt sicher, dass die Belange der Kinder als gemeinsames Ziel in allen Bereichen verfolgt werden.
In diesem Rahmen sind spezifische Anlaufstellen für die Interessenvertretung der Kinder vorgesehen, die als erste Ansprechstellen für Kinderanliegen dienen und die Umsetzung von kinderfreundlichen Projekten unterstützen.
Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Vorrang des Kindeswohls bei kommunalen Entscheidungen gelegt, sodass die Bedürfnisse von Kindern in jedem Entscheidungsprozess angemessen berücksichtigt werden.
Um diese Maßnahmen finanziell abzusichern, bedarf es eines Kinder- und Jugendetats, der die Umsetzung entsprechender Projekte und Initiativen sichert. Regelmäßige Berichterstattung zur Lage von Kindern und Jugendlichen gewährleistet eine transparente und kontinuierliche Evaluierung, sodass Erfolge und Herausforderungen sichtbar gemacht und besser adressiert werden können.
Die Information über Kinderrechte ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der es Kindern und Jugendlichen ermöglicht, ihre Rechte zu kennen und wahrzunehmen. Schließlich wird auch die Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen gefördert, die einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung und Verteidigung der Rechte von Kindern leisten.
Finanzielle und personelle Ressourcen für die Projektlaufzeit gesichert
Für die fünfjährige Projektlaufzeit bis 2030 investiert die LHH jährlich 21.000 Euro als Mitgliedsbeitrag an „Kinderfreundliche Kommunen e. V.“, so dass über die gesamte Projektzeit Gesamtkosten von 105.000 Euro anfallen. Im Doppelhaushalt 2025/2026 stehen hierfür jeweils 22.500 Euro zur Verfügung, die als Mitgliedsbeitrag in die Prozessbegleitung von Kinderfreundliche Kommune e. V. investiert werden.
Für die Jahre 2025 und 2026 verfügt das Projekt damit über einen unverplanten Sachkostenanteil von 1.500 Euro jährlich, der bedarfsgerecht eingesetzt wird. Der Fachbereich Jugend und Familie stellt jährlich befristet bis zum Ende der Projektlaufzeit zudem 10.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung – ebenso wie Personalkosten in Höhe von rund 100.000 Euro.
Darüber hinaus wird vom Fachbereich mit einer Befristung von fünf Jahren eine personelle Ressource als Projektkoordination gestellt. Weitere Kosten können sich aus dem zu erarbeitenden Aktionsplan ergeben und müssen über das Haushaltsaufstellungsverfahren für die kommenden Jahre eingeplant werden.