Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 05.03.2025
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- Ab März sind die Bürger*innen gefragt
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 2024 (LAP)
Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre ihre Lärmaktionspläne zu erneuern. Inhalt dieser Pläne ist, herauszufinden, wo es besonders laut ist und wie Einwohner*innen dagegen geschützt werden können. Die Stadtverwaltung hat den politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover nun einen ersten Entwurf des Lärmaktionsplans vorgelegt. Von morgen, 6. März, bis Montag, 7. April 2025, ist dieser Plan öffentlich und digital einsehbar und Bürger*innen können dazu Stellung nehmen.
Worum geht es?
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 schreibt vor, dass Kommunen eine systematische Erfassung von Lärmbelastungen (Lärmkartierung) betreiben und Lärmaktionspläne aufstellen müssen. Sowohl die Lärmkartierung als auch die Lärmaktionspläne müssen alle fünf Jahre erneuert werden.Für den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 wird im nächsten Schritt die öffentliche Beteiligung durchgeführt. Während der Auslage haben alle Bürger*innen die Möglichkeit, sich über die Inhalte zu informieren und in einer Stellungnahme konkrete Anmerkungen und Hinweise zu geben.
Während der Beteiligungsphase von Donnerstag, 6. März, bis Montag, 7. April, können Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans bei der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung – Mobilitätsplanung, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover oder per Mail unter der Mailadresse: 61.53@Hannover-Stadt.de abgegeben werden.
Vorzugsweise erfolgt eine Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplans online unter www.stadtplanung-beteiligung.de.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann zum einen in der Eingangshalle der Bauverwaltung Hannover (Rudolf-Hillebrecht-Platz 1) jeweils montags bis freitags von 6.30 Uhr bis 18 Uhr eingesehen werden. Zum anderen ist er auch digital unter www.hannover.de/lhh-laermaktionsplan-2024 abrufbar.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die endgültige Fassung des Lärmaktionsplans 2024 werden den politischen Gremien der Landeshauptstadt wiederum zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit der Verabschiedung wird Mitte des Jahres 2025 gerechnet.
Ergebnisse der Lärmkartierung 2022
Die Landeshauptstadt ist zuständig für die Lärmkartierung des Straßenverkehrs, des Stadtbahnverkehrs und bestimmter Gewerbebetriebe. Die Kartierung des Eisenbahnverkehrs wird vom Eisenbahnbundesamt durchgeführt. Die Lärmkartierung der Stadt befasst sich mit den in ihrer Zuständigkeit liegenden Lärmquellen. Die Ergebnisse der Kartierung aus dem Jahr 2022 können unter www.hannover.de/lhh-laermkartierung-2022 eingesehen werden.Die Haupt-Lärmquellen in Hannover im Straßenverkehr sind erwartungsgemäß die eng angebauten innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. Wenn man die Auslösewerte von 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts zur Grundlage nimmt, sind im Stadtgebiet ca. 6.500 Menschen von straßenverkehrsbedingten Lärmwerten oberhalb dieser Lärmpegel betroffen.
Lärmaktionsplan 2024 - Lärmminderungsmaßnahmen
Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Lärmminderung sind integraler Bestandteil der städtischen Stadt- und Verkehrsplanung. Zahlreiche Maßnahmen und Ansätze zur Lärmminderung werden in der Landeshauptstadt Hannover seit vielen Jahren überwiegend fest etabliert verfolgt (Stadtentwicklung/Stadtplanung, Förderung des Umweltverbunds, Mobilitätsmanagement, Verstetigung des Verkehrsflusses, Fahrbahnsanierung, Straßenraumgestaltung). Für die besonders belasteten Bereiche an Hauptverkehrsstraßen sind im Lärmaktionsplan 2024 zwei Schwerpunktmaßnahmen vorgesehen.
Schwerpunktmaßnahmen des Lärmaktionsplans 2024
Tempo 30 in hoch belasteten BereichenDie Landeshauptstadt Hannover wird an einem Modellprojekt mit Tempo 30 unter Federführung der Region Hannover teilnehmen. Dazu wurden im Stadtgebiet Strecken ausgewählt, die während einer Erprobungsphase von einem Jahr auch hinsichtlich der Auswirkungen der Geschwindigkeitsreduzierung auf Lärm untersucht werden. Wenn alle Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen sind, soll das Modellprojekt noch im Jahr 2025 starten.
Grundsätzlich besteht nach der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften die Möglichkeit, auf hoch belasteten Straßen aus Lärmschutzgründen die Geschwindigkeitsreduzierungen zu reduzieren. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die die Grundlage für eine verkehrsbehördliche Anordnung bilden.
Schallschutzfensterprogramm
Die Umsetzung des Schallschutzfensterprogramms erfolgt anhand von Förderrichtlinien, in denen festgelegt wird, wie die Anspruchsvoraussetzungen sind, in welchem Umfang eine Förderung erfolgt, wie das Antrags- und Bewilligungsverfahren läuft und wie die Zuwendung erteilt wird. Die Umsetzung des Programms soll noch 2025 beginnen. Die Randbedingungen werden als Satzung zur politischen Beratung eingebracht und schließlich vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen.Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist auch unter: www.stadtplanung-beteiligung.de verfügbar.
Die vorgelegte Beschlussdrucksache gibt es hier: https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1921-2024.