Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 28.05.2025
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Wasser sparen bei Hitze: Landeshauptstadt Hannover schränkt ab 6. Juni die Bewässerung von Grünflächen bei hohen Temperaturen ein
Um angesichts zunehmender Hitzeperioden verantwortungsvoll mit der wertvollen Ressource Wasser umzugehen, setzt die Landeshauptstadt Hannover (LHH) ab dem 6. Juni eine Regelung zur Einschränkung der Bewässerung öffentlicher Grünflächen um. Die Maßnahme basiert auf der Allgemeinverfügung der Region Hannover und gilt bis zum 30. September 2025.
Konkret bedeutet das: Sobald für einen Tag eine Höchsttemperatur von 27 Grad Celsius oder mehr angekündigt ist, erfolgt die Bewässerung von Parks, Grünanlagen, Friedhöfen, Forsten, Landschaftsräumen sowie Stadtbäumen durch die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün bevorzugt in den frühen Morgenstunden. Bereits ab 6 oder 7 Uhr, teilweise aber schon ab 4 Uhr, beginnen sie mit der Wässerung, die bis 11 Uhr abgeschlossen sein soll.
In der Zeit von 11 bis 17 Uhr ist eine gezielte Bewässerung – etwa mit Gießkannen oder Schlauch – grundsätzlich weiterhin möglich. Nicht erlaubt ist jedoch die großflächige Beregnung, wie sie durch Rasensprenger erfolgt. Diese Art der Bewässerung führt bei hohen Temperaturen zu erheblichem Wasserverlust durch Verdunstung, bevor das Wasser überhaupt in den Boden eindringen und von Pflanzen aufgenommen werden kann.
Auch die Kleingärtner*innen in Hannover sind von der Regelung betroffen. Der Bezirksverband der Kleingärtner Hannover e.?V. wurde vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün über die neuen Vorgaben informiert und leitet diese über die jeweiligen Kleingartenvereine an die Mitglieder weiter.
Auf allen städtischen Haupt- und Nebenfriedhöfen ist das gezielte Gießen der Grabbepflanzung mit der Gießkanne erlaubt. Es wird jedoch empfohlen, zwischen 11 und 17 Uhr auf das Gießen zu verzichten, da in der Zeit viel Wasser verdunstet. Besucher*innen werden durch aktuelle Aushänge an den Friedhofseingängen über die geltenden Einschränkungen informiert. Die Wasserentnahme über die vorhandenen Wasserschöpfbecken und Zapfstellen ist wie gewohnt möglich. Auch die Friedhofsgärtnereien, die mit der Pflege von Grabstätten betraut sind, wurden entsprechend informiert.
Unabhängig von Tageszeit und Temperatur sind klimaangepasste Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft weiterhin erlaubt. Dazu zählen beispielsweise die Tröpfchenbewässerung oder der Einsatz von Düsenwagen. Auch das Gießen mit gesammeltem Regenwasser – etwa aus Zisternen – ist jederzeit möglich.