Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 14.10.2025
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Die Bewohner*innenparkzone "Warmbüchenviertel" geht ab November in Betrieb
In den innerstädtischen und stadtkernnahen Wohn- und Mischgebieten der Landeshauptstadt Hannover konkurrieren Einwohnende, Beschäftigte im Gebiet und in der Innenstadt, Kunden, Besuchende, Dienstleistungsbetriebe und Lieferdienste um den knappen Parkraum. Dies ist auch in vielen Bereichen des Warmbüchenviertels der Fall und für die Bewohner*innen schon seit Jahren ein erhebliches Problem. Deshalb wird ab November eine Bewohner*innenparkzone eingerichtet.
Für den südlichen Bereich sind es insbesondere die kunden-/besucherfrequentierten Einrichtungen an der Marienstraße, für den westlichen Bereich sind es die Beschäftigten größerer Unternehmen und Behörden die zu einer erhöhten Parkraumnachfrage beitragen. In den letzten Monaten wurde deshalb, auch unter dem Aspekt „das Wohnen in der Stadt zu stärken“, für das Warmbüchenviertel die Einführung von Bewohner*innenparken vom Bezirksrat Mitte und auch von den Ratsgremien beschlossen.
Die Arbeiten zur Einrichtung der Bewohner*innenparkzone "J" im Warmbüchenviertel sind fast abgeschlossen. Die dafür notwendige Beschilderung und die erforderlichen Parkscheinautomaten werden rechtzeitig aufgestellt und die notwendigen Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Wie bereits Ende August 2025 mit einer Anliegerinformation angekündigt wird ab Montag, 3. November, die Bewohner*innenparkzone "J" in Betrieb genommen.
Unter www.bürgeramt-hannover.de sind hilfreiche Informationen zur Antragstellung für Bewohner*innenparkausweise zu finden und auch eine Onlinebeantragung ist möglich.
Der Online-Antrag wird zeitnah bearbeitet und wird innerhalb von ca. zwei Wochen an die hannoversche Meldeanschrift zugesandt.
Was benötigen Bewohner*innen für einen Online-Antrag?
- Eine Meldeanschrift in einer hannoverschen Bewohnerparkzone
- Daten für eine Bezahlung mit PayPal, Kreditkarte oder giropay
- Personalausweis oder Pass
- Die Kfz-Zulassungsbescheinigung
- Eine Nutzungsbescheinigung, sollten regelmäßiger Fahrzeugnutzer und Fahrzeughalter*in nicht identisch sein
Sollten potentiell berechtigte Personen noch nicht in Hannover angemeldet sein oder können die Online-Beantragung aus anderen Gründen nicht nutzen, können diese zur Beantragung in das Bürgeramt ihrer Wahl kommen. Sie können dafür einen Termin buchen oder an einem Donnerstag mit Wartezeit ein Bürgeramt aufsuchen (außer Bürgeramt Schützenplatz).
Innerhalb der Zone gibt es drei verschiedene Angebote. Es gibt Straßen, in denen nur Bewohner*innen, die einen kostenpflichtigen Bewohner*innenausweis erworben und im Fahrzeug hinter der Frontscheibe ausgelegt haben, gebührenfrei parken können (Trennprinzip). Dann gibt es Straßen, in denen Bewohner*innen mit einem Bewohner*innenparkausweis gebührenfrei und Besucher*innen kostenpflichtig eine Parkmöglichkeit haben (Mischprinzip). Darüber hinaus gibt es weitere Straßen(abschnitte) mit einer reinen Parkscheinregelung, d.h. sowohl Besucher*innen als auch Bewohner*innen müssen innerhalb der auf der Beschilderung ausgewiesenen Bewirtschaftungszeit einen Parkschein ziehen. Die jeweilig gültigen Regelungen ergeben sich aus der Beschilderung vor Ort.

