Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 30.10.2025
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Investitionen in die Energiewende: Stadt gewährt enercity ein Darlehen in Höhe von 700 Millionen Euro
Die Landeshauptstadt Hannover gewährt der enercity AG ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 700 Millionen Euro. Die erste Tranche über 350 Millionen Euro soll noch in diesem Jahr fließen. Die zweite Hälfte wird im Jahr 2026 fällig. Die bereitgestellten Mittel dienen der direkten Finanzierung anstehender Investitionen in die Energiewende.
Möglich wird die Transaktion durch einen sogenannten Konzernkredit, den die Stadt aufnehmen und mit einem marktüblichen Zinsaufschlag als Gesellschafterdarlehen weitergeben kann. Der Rat der Stadt hat die Aufnahme des Konzernkredits und die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens heute (30. Oktober) beschlossen.
„Mithilfe unseres kommunalen Energiedienstleisters enercity arbeiten wir seit Jahren erfolgreich an der Umsetzung der Energiewende. enercity stellt seine Stromproduktion klimaneutral auf und plant bis 2030, bereits 80 Prozent erreicht zu haben. Die dafür erforderlichen hohen Investitionen kommen unserer Stadt zugute. Gemeinsam wollen wir die Energiewende voranbringen, die Versorgung zukunftssicher aufstellen und das Leben der Menschen in Hannover verbessern“, sagt Oberbürgermeister Belit Onay.
„Die Investitionsbedarfe in die Energie- und Wärmewende sind enorm. enercity wird mehrere Milliarden in erneuerbare Energien, Speicher, Netze, Digitalisierung und die grüne Wärmetransformation investieren, darunter allein bis 2035 rund 1,5 Milliarden Euro in Hannovers Wärmewende und etwa 2 Milliarden in das Stromnetz. Wir freuen uns, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Hannover neue, wieder einmal innovative Wege zu gehen. Dieses Mal, um die nachhaltige Finanzierung der Energiewende und somit bezahlbare Energie für unsere Kund:innen auch in Zukunft sicherzustellen”, erklärt Aurélie Alemany, Vorstandsvorsitzende der enercity AG.
Das Darlehen steht einerseits für den engen Schulterschluss zwischen der Landeshauptstadt und enercity und andererseits für ein wegweisendes Modell, um die Transformation hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung erfolgreich zu gestalten.
„Die Aufnahme des Konzernkredits hat Vorteile sowohl für enercity als auch für die Stadtkasse. enercity kann sein Finanzierungsportfolio diversifizieren und die Stadt profitiert durch Zinseinnahmen in Millionenhöhe. Das neue Instrument des Konzernkredits, das wir hier erstmals nutzen, eröffnet für die Zukunft neue Spielräume“, erläutert Dr. Axel von der Ohe, Hannovers Erster Stadtrat und Finanzdezernent.
„Ein starkes Eigenkapital ist die Basis, um Fremdkapital zu guten Konditionen aufzunehmen. Damit können wir die Bezahlbarkeit der Energiewende langfristig sichern. Unsere Investitionen zahlen nicht nur auf Klimaneutralität ein, sondern schaffen Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wachstum in der Region”, erklärt Dr. Marc Hansmann, Vorstand für Finanzen und Infrastruktur bei enercity.
Neue Finanzierungsmöglichkeit für Kommunen: Der Konzernkredit nach §121a NKomVG
Einen Konzernkredit können Kommunen in Niedersachsen seit Anfang des Jahres aufnehmen. Möglich wurde dies durch eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 29 Januar 2025. Nach Paragraf 121a (3) NKomVG dürfen Kommunen für Investitionen von Unternehmen und Einrichtungen, an denen sie mittelbar beteiligt sind, Konzernkredite aufnehmen und bewirtschaften. Beim Konzernkredit nimmt die Kommune keinen Kredit für eigene Investitionen auf, sondern übernimmt letztlich Haftung und Risiko für einen Dritten.
Die Kommune wird zwar direkte Schuldnerin, der Kredit ist aber für die Kommune bilanz- und mindestens haushaltsneutral. Die Anwendung der Konzernfinanzierung erfordert die Weiterleitung der Kredite zu marktgerechten Konditionen, woraus zusätzliche Erträge für den Haushalt generiert werden können. Dies resultiert daraus, dass die privatrechtlich organisierten kommunalen Gesellschaften zur Finanzierung eigener Investitionsmaßnahmen am Finanz- und Kapitalmarkt in der Regel Kredite zu Konditionen aufnehmen, die über den Kommunalkonditionen liegen, die zur Finanzierung kommunaler Investitionen mit Banken und Sparkassen vereinbart werden. Ferner werden diese Kredite häufig nur mit Laufzeiten von maximal zehn Jahren vergeben, während im kommunalen Bereich auch längere Laufzeiten üblich sind. Für die Aufnahme eines Konzernkredits durch eine Kommune und die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens bedarf es der Akzeptanz der Kommunalaufsicht im Niedersächsischen Innenministerium.
Medienkontakte:
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