Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 30.10.2025
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Geflügelpest: Aktuelle Risikobewertung – keine Stallpflicht im Stadtgebiet Hannover
Bei mehreren Wildgänsen und Kranichen, die im Bereich des Altwarmbüchener Sees, Ahlem, Limmer und Herrenhausen tot oder schwer erkrankt aufgefunden wurden, ist das hochpathogene H5N1 Geflügelpest-Virus nachgewiesen worden. Wildvögel, insbesondere Wasservögel, gelten als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren. Durch den herbstlichen Vogelzug wird der Erreger verbreitet und kann auch in Geflügelhaltungen eingetragen werden. Nach einer Risikoabwägung hat sich die Landeshauptstadt Hannover vorerst entschieden, keine Allgemeinverfügung zur Stallpflicht, auch nicht für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel, zu erlassen. Die Entscheidung beruht auf den städtischen Strukturen, in der keine wirtschaftlich ausgeprägte Geflügelhaltung vorhanden ist und der Großteil der Geflügelhaltungen zu den sog. Kleinst- oder Hobbybetrieben zählen. Das Risiko einer flächendeckenden Ausbreitung des Erregers durch die im Stadtgebiet ansässigen Geflügelhalter wird aktuell als gering eingestuft.
Den Geflügelhalter*innen wird dennoch dringend empfohlen, ihr Geflügel vor Infektionen mit dem Virus zum Beispiel durch Überdachung der Ausläufe zu schützen und den direkten und indirekten Kontakt des Geflügels mit Wildvögeln zu verhindern. Auch sollten die Hände und das Schuhwerk vor dem Betreten der Haltungseinrichtungen gereinigt und desinfiziert werden. Weitere Verhaltensregeln für Geflügelhalter sowie ergänzende Informationen zum allgemeinen Geflügelpestgeschehen sind auf der Internetseite des LAVES zu finden: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tiergesundheit/tierseuchen_tierkrankheiten/fragen-und-antworten-zur-geflugelpest-148904.html
Gleichwohl bleibt die Situation dynamisch und wird für die Geflügelhaltungen in der Landeshauptstadt Hannover fortlaufend beobachtet, bewertet und je nach Seuchenlagen werden weitere Maßnahmen geprüft.
Nach den bisherigen Erkenntnissen sind Menschen durch infizierte Wildvögel nicht gefährdet. Um eine Weiterverbreiten der Tierseuche im Wildvogelbestand nicht noch zu fördern, sollten Wildvögel, insbesondere in Gewässernähe, nicht gefüttert und das Betreten dieser Bereiche generell vermieden werden. Die Vögel können sich an diesen Futterplätzen gegenseitig anstecken und auch Menschen können den Erreger mit dem Schuhwerk weiterverbreiten. Auch Hunde können den Erreger weiterverbreiten. Deshalb sollten sie in Uferbereichen angeleint und nicht in die Nähe toter Wildvögel gelassen werden. Infektionen bei Hunden sind bislang nicht bekannt.

