Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 02.02.2026
-
-
Prinzenstraße: Arbeiten zur Sicherung von Häusern starten im Februar
- Nach Baustopp für Zisterne: Stadt sieht sich in der Pflicht, die Fragen
der Sanierung und der Haftung zügig und sorgfältig zu klären- Ziel einer attraktiven Neugestaltung der Straße bleibt bestehen
In der Prinzenstraße hat die Landeshauptstadt Hannover den Einbau einer unterirdischen Regenwasser-Zisterne gestoppt, da mutmaßlich durch die Bauarbeiten Schäden an Häusern entstanden waren. Nun steht das weitere Vorgehen fest. Eine Fachfirma wird im Februar damit beginnen, für drei Gebäude (Nr. 4-6, 5 und 8) eine Bodensanierung vorzunehmen.
Das heißt, die Firma wird schlecht verdichtete Bereiche und Hohlstellen unter den Häusern verfüllen. Ein Fachgutachter empfiehlt diese Maßnahmen, um die Gebäude zu sichern. Sie sind eng mit den Eigentümer*innen abgestimmt.
Für weitere Gebäude gibt es keine Hinweise, dass derartige Maßnahmen erforderlich sind. Nach Abschluss der Sanierung sollen die Leitungsbauarbeiten und anschließend der Straßenbau wieder aufgenommen werden. Dazu wird derzeit ein genauer Zeitplan erstellt.
Die Leitungsbauarbeiten beschränken sich auf den Bau eines Regenwasserkanals in geringer Tiefe, um Niederschlagswasser abzuleiten. Art und Umfang dieser Maßnahme sind deutlich geringer, als der ursprünglich beabsichtigte Bau der Zisterne. Die Stadt verfolgt weiterhin das Ziel einer attraktiven Neugestaltung der Prinzenstraße.
Um die Schadensregulierung zu klären, hat es erste Kontaktaufnahmen zwischen den Parteien gegeben. Ein Fachgutachter soll dazu herangezogen werden. Ziel ist es, bestenfalls eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Oberbürgermeister Belit Onay betont: „Der Baustopp für die Zisterne in der Prinzenstraße war für die Innenstadt-Entwicklung ein Rückschlag. Aber es gab aus Sicht der Stadt keine Alternative, da wir zu der Überzeugung gelangt waren, dass die Risiken für die Häuser in der Straße bei einer Baufortsetzung zu groß gewesen wären. Wir sehen uns in der Pflicht, die Entwicklungen vollumfänglich aufzuklären sowie alle Fragen rund um die Sanierung der an Gebäuden entstandenen Schäden und die Frage der Haftung zügig und sorgfältig zu klären. Wir gehen das mit aller Ernsthaftigkeit an.“

