Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 29.04.2026
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Ab Montag: Bewohner*innenparkzonen Lange Laube und Odeonviertel gehen in Betrieb
Die Arbeiten zur Einrichtung der Bewohner*innenparkzonen E und K im Quartier Lange Laube und Odeonviertel werden bis Anfang Mai abgeschlossen. Die dafür notwendige Beschilderung und die erforderlichen Parkscheinautomaten werden rechtzeitig aufgestellt und die notwendigen Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Ab Montag, 4. Mai, sind die Bewohner*innenparkzonen E und K in Betrieb.
Mit der Inbetriebnahme dieser beiden Bewohner*innenparkzonen E und K wird auch der Parkplatz an der Brühlstraße vor der BBS Cora Berliner in die Parkraumbewirtschaftung mit einbezogen. Zukünftig ist dort das Parken nur mit Parkschein und einer Höchstparkdauer von 2,5 Stunden zugelassen. Es kann dort dann aber auch mit einem Parkausweis für die Bewohner*innenparkzone C (Gerberviertel) geparkt werden.
Hintergrund ist, dass in den innerstädtischen und stadtkernnahen Wohn- und Mischgebieten der Landeshauptstadt Hannover Einwohnende, Beschäftigte im Gebiet und in der Innenstadt, Kunden, Besuchende, Dienstleistungsbetriebe und Lieferdienste um den knappen Parkraum konkurrieren. Dies ist auch in den Quartieren Lange Laube und Odeonviertel der Fall und für die Bewohnenden schon seit Jahren ein erhebliches Problem. Für das Odeonviertel sind es insbesondere die kunden-/besucherfrequentierten Einrichtungen in der Innenstadt sowie Kinobesucher, für das Quartier Lange Laube sind es, neben den Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen im Umfeld, die Beschäftigten und Besucher der Agentur für Arbeit, sowie die Auszubildenden der Berufsschule und die Studierenden der nahegelegenen universitären Einrichtungen, die zu einer erhöhten Parkraumnachfrage beitragen. In den letzten Monaten wurde deshalb, auch unter dem Aspekt „das Wohnen in der Stadt zu stärken“, für die Quartiere Lange Laube und Odeonviertel die Einführung von Bewohner*innenparken vom Bezirksrat Mitte und auch von den Ratsgremien beschlossen.
Unter www.bürgeramt-hannover.de sind hilfreiche Informationen zur Antragstellung für Bewohner*innenparkausweise zu finden und auch eine Onlinebeantragung ist möglich.
Der Online-Antrag wird zeitnah bearbeitet und innerhalb von ca. zwei Wochen an die hannoversche Meldeanschrift zugesandt.
Was benötigen Bewohner*innen für einen Online-Antrag?
- Eine Meldeanschrift in einer hannoverschen Bewohner*innenparkzone
- Daten für eine Bezahlung mit PayPal, Kreditkarte oder giropay
- Personalausweis oder Pass
- Die Kfz-Zulassungsbescheinigung
- Eine Nutzungsbescheinigung, sollten regelmäßiger Fahrzeugnutzer*in und Fahrzeughalter*in nicht identisch sein
Sollten potenziell berechtigte Personen noch nicht in Hannover gemeldet sein oder können die Online-Beantragung aus anderen Gründen nicht nutzen, können diese zur Beantragung in das Bürgeramt ihrer Wahl kommen. Sie können dafür einen Termin buchen oder an einem Donnerstag mit Wartezeit ein Bürgeramt aufsuchen (außer Bürgeramt Schützenplatz).
Innerhalb der Zone gibt es drei verschiedene Angebote. Es gibt Straßen, in denen nur Bewohner*innen, die einen kostenpflichtigen Bewohner*innenausweis erworben und im Fahrzeug hinter der Frontscheibe ausgelegt haben, gebührenfrei parken können (Trennprinzip). Dann gibt es Straßen, in denen Bewohner*innen mit einem Bewohner*innenparkausweis gebührenfrei und Besucher*innen kostenpflichtig eine Parkmöglichkeit haben (Mischprinzip). Darüber hinaus gibt es weitere Straßen(abschnitte) mit einer reinen Parkscheinregelung, d.h. sowohl Besucher*innen als auch Bewohner*innen müssen innerhalb der auf der Beschilderung ausgewiesenen Bewirtschaftungszeit einen Parkschein ziehen. Die jeweilig gültigen Regelungen ergeben sich aus der Beschilderung vor Ort.

