Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 13.12.2017
- Feuerwerk nur am Silvester- und Neujahrstag erlaubt
Verkauf von Kleinfeuerwerk
Zum Jahreswechsel 2017/2018 kann Kleinfeuerwerk von Donnerstag, den 28. Dezember bis Samstag, 30. Dezember 2017 verkauft werden. Da Kleinfeuerwerk keine Ware des täglichen Bedarfs ist, darf dieses nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten am Sonntag, den 31. Dezember 2017, nicht verkauft werden. Das Abbrennen dieses Kleinfeuerwerks ist nur am Silvester- und Neujahrstag (31.12.2017 und 1.01.2018) erlaubt. Außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit stellt das Abbrennen von Kleinfeuerwerk eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.