Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 15.12.2017
Unterhaltsvorschussstelle der Stadt vorübergehend nur eingeschränkt erreichbar
Am 17. August dieses Jahres ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) in Kraft getreten. In Folge dieser Ausweitung des Gesetzes sind in einem Zeitraum von wenigen Wochen einige Tausend Leistungsanträge eingegangen. Mit weiteren bis zu 2.000 Anträgen ist Anfang 2018 zu rechnen. Um die Anträge schnellstmöglich bearbeiten zu können, bietet die Unterhaltsvorschussstelle in der Zeit vom 18. Dezember 2017 bis zum 5. Januar 2018 keine Besuchszeiten an. Auch telefonisch sind die SachbearbeiterInnen in diesem Zeitraum nicht zu erreichen. Posteingänge und E-Mails werden bearbeitet.
AntragstellerInnen, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, werden die UVG-Leistungen auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet. In diesen Fällen zahlt das Jobcenter so lange weiter, bis die UVG-Zahlungen aufgenommen werden. Finanzielle Nachteile entstehen daher für die Anspruchsberechtigten nicht.