Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 21.06.2018
Erklärung von Oberbürgermeister Stefan Schostok im Rahmen der „Aktuellen Stunde“
Oberbürgermeister Stefan Schostok hat im Rahmen der „Aktuellen Stunde“ in der heutigen Ratsversammlung eine Erklärung abgegeben. Die Pressestelle der Landeshauptstadt stellt nachfolgend das Redemanuskript zur Verfügung. Es gilt das gesprochene Wort.
Erklärung Oberbürgermeister Stefan Schostok
21. Juni 2018Als Oberbürgermeister verantworte ich die Geschicke der Stadt politisch.
Zugleich bin ich Chef der Verwaltung und das schließt die Verantwortung für die rund 11.500 Beschäftigten der Stadt ein.
Sie wissen das.Nichts in meinem Verantwortungsbereich ist, was die Handlungsvorschriften und -möglichkeiten für mich als Verwaltungschef betrifft, strikteren und detaillierteren Vorgaben unterworfen, als sie das Dienst- und Personalrecht vorschreibt.
Zu den zwingenden dienst- und personalrechtlichen Vorschriften gehört, dass auch der Oberbürgermeister
- nicht öffentlich über Personalakten sprechen darf.
- Nicht über Verdachtsmomente gegen einzelne Beschäftige.
- Nicht über laufende Disziplinarverfahren oder zu sonstigen internen Vorgängen.
Auch das wissen Sie.
Diese Regeln dienen dem Schutz der Rechte der Menschen, die für unsere Stadt arbeiten.
Diese Regeln habe ich immer befolgt und werde dies weiterhin tun.
Vertraulich zu behandelnde Personalvorgänge weiterzugeben, ist aus gutem Grund strafbewehrt und es ist richtig, dass der vorliegende mutmaßliche Bruch der Geheimhaltung staatsanwaltlich geprüft wird.Es liegt im Wesen einer lebendigen Stadtgesellschaft, dass solche Vorgänge im Rat und durch die Parteien auch politisch diskutiert werden. Das ist gut - solange es fair und nicht vorverurteilend erfolgt.
Und wir hätten keine kritische Presse, wenn nicht auch die Medien solche Vorgänge umfassend recherchieren, berichten und kommentieren würden. Auch das zeichnet unsere offene Demokratie aus.
Selbstverständlich kann, will und werde ich hier und heute die laufenden Verfahren nicht kommentieren oder gar juristische Beurteilungen abgeben.
Vermutungen, Andeutungen, Beschuldigungen, Beschimpfungen, Herabsetzungen und teils bizarre Übertreibungen - kurz: eine unappetitliche Melange - bringen niemanden weiter. Langfristig noch nicht mal die Urheber der gestreuten Spekulationen und Indiskretionen.
Deshalb will ich heute für Sie einige Einordnungen in der gebotenen Sachlichkeit geben:
- Wir haben es mit einem sachlich, rechtlich, politisch und menschlich beispiellosen Vorgang zu tun.
- Herr Härke wurde vorläufig vom Dienst enthoben - auf Beschluss eines politischen Gremiums.
- Der Fortgang des Verfahrens liegt in erster Linie in den Händen der Staatsanwaltschaft.
- Das gilt übrigens auch für die Ermittlungen gegen den bisherigen Leiter meines Büros und des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters, der zurzeit Urlaub genommen hat.
- Von mir ist Herr Härke zu jedem Zeitpunkt fair, verbindlich und absolut rechtstreu behandelt worden.
- Noch in Unkenntnis später aufgekommener Vorwürfe gegen ihn habe ich ihm in Würdigung seiner unbestrittenen Lebensleistung für die Stadt das Kulturdezernat zunächst gelassen, um ihm einen respektablen und würdevollen Abschied zu ermöglichen.
- Ich habe nie auf Gerüchte oder bloße Vermutungen hin, sondern immer auf Basis von Fakten und gesicherter Erkenntnisse gehandelt.
- Es gab immer wieder Gesprächsangebote und auch Gespräche zur Beilegung der Konflikte, die trotz allen Bemühens meinerseits leider bisher zu keiner verantwortbaren Lösung geführt haben. - Der Ruf nach einer schnellen Lösung ist - wie so oft – verständlich, aber eben nicht zielführend.
Nochmal. Klar und eindeutig:
- Das gesamte Verfahren ist von mir regelgerecht, angemessen und konsequent gehandhabt worden.
- Das Verfahren ist zu keinem Zeitpunkt zögerlich gehandhabt worden.
- Andere, von wem auch immer erzeugte Eindrücke sind schlicht unzutreffend.
Was bedeutet das politisch und insbesondere für unsere Bürgerinnen und Bürger?
- Die Verwaltung war und ist zu jedem Zeitpunkt voll handlungsfähig.
- Die Sacharbeit ist immer zielgerichtet und professionell betrieben worden. Das Wohl der Stadt war zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt oder gar gefährdet.
- Natürlich muss sich ein Oberbürgermeister in die Verantwortung nehmen und kritisieren lassen.
- Ich bin lange genug in der Politik und weiß, dass in politischen Auseinandersetzungen gelegentlich übermotiviert agiert wird.
- Aber auch eine harte politische Auseinandersetzung darf nicht hemmungslos geführt werden.
- Deshalb will ich hier und heute ausdrücklich all denen in Politik und Medien danken, die bei aller Kritik einen klaren Kopf bewahrt und die Realität im Auge behalten haben.
Wir alle lernen. Auch der Oberbürgermeister. Nach heutigem Wissensstand würde ich möglicherweise an der einen oder anderen Stelle noch entschiedener oder vielleicht auch anders handeln.
Zu meiner Verantwortung, wie ich sie verstehe, gehört es daher, auf Verdachtsmomente gegen mich selbst so zu reagieren, dass sie schnell geklärt werden können und das Amt keinen Schaden nimmt. Das ist und bleibt meine Maxime. Auch hier galt zunächst, dass ich ohne Kenntnis der dem Anfangsverdacht zugrundeliegenden Fakten nicht zur Klärung beitragen konnte. Deshalb habe ich eine substantiierte Erklärung nach Akteneinsicht zugesagt.
Diese Akteneinsicht ist inzwischen erfolgt, und daher weiß ich nun, dass es bei den gegen mich gerichteten Ermittlungen im Kern um eine Mail meines bisherigen Büroleiters geht, die dieser am 05.04.2017 an Dezernent Harald Härke gerichtet hat.
Die Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft trage ich vor.
„Kurzfassung der gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover abgegebenen Einlassung vom 20.06.2018
Die Einlassung hat folgenden Inhalt:
a) Vorgang aus dem Jahr 2015
Mein damaliger Büroleiter, Herr Dr. Herbert, trat an mich heran und erbat eine Erhöhung seines Einkommens unter Bezugnahme auf seine gestiegene Arbeitsbelastung.
Ich habe Herrn Dr. Herbert an Herrn Stadtrat Härke verwiesen.
Anschließend habe ich von der Angelegenheit nichts mehr gehört, lediglich von Herrn Dr. Herbert die Mitteilung erhalten, dass die Angelegenheit seines Ansinnens einer Erhöhung der Vergütung im Zusammenwirken mit Stadtrat Härke befriedigend und rechtskonform geregelt worden sei.
Von einem Vermerk, der offenkundig im Personalbereich gefertigt worden ist, in dem niedergelegt wurde, dass eine Mehrarbeitsvergütung bei B-Gehältern gesetzlich nicht vorgesehen sei, hatte ich ebenso wenig Kenntnis, wie davon, dass ein Mitarbeiter des Personalbereichs auf diesem Vermerk seinerseits einen handschriftlichen Vermerk anbrachte, aus dem hervorging, dass der Stadtrat Härke entschieden habe, dass Herr Dr. Herbert wegen der ab dem 01.11.2015 zusätzlich wahrzunehmenden Aufgaben eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen den Grundgehältern B2 und B5 erhielte. Diese Entscheidung sei nach einem Gespräch des Stadtrats Härke mit dem Innenministerium des Landes Niedersachsen (MI) getroffen worden.
Da Herr Dr. Herbert mir gegenüber erklärte, er habe das Thema der Erhöhung der Vergütung mit dem Stadtrat Härke zufriedenstellend gelöst und ich aufgrund meines Lebenslaufs über keine spezifischen beamtenrechtlichen Kenntnisse verfüge, ging ich davon aus, dass der Personaldezernent und der juristisch und verwaltungstechnisch vorgebildete Büroleiter die Angelegenheit ordnungsgemäß und rechtmäßig geregelt haben.
Ich habe in 2015 nicht gewusst, dass eine Zulage für Herrn Dr. Herbert über die Besoldungsgruppe B 2 hinaus nicht möglich ist. Für diese Tatsache habe ich Zeugen benannt. Somit ergibt sich aus dem Vorgang des Jahres 2015 gegen mich kein Anfangsverdacht einer Untreue. Ich war mit dem Vorgang schlicht nicht befasst.
b) Vorgang des Jahres 2017
Es gibt aber auch keinen Anfangsverdacht gegen mich aus dem Vorgang des Jahres 2017.
Hier wird unterstellt, ich hätte mich in einem Personalgespräch am 04.04.2017 mit Herrn Dr. Herbert und Herrn Stadtrat Härke aktiv an der Suche nach Möglichkeiten zu einer Erhöhung der Besoldung des Herrn Dr. Hebert beteiligt. Diese Annahme ist falsch.
Weder war ich aktiv an der Suche nach einer solchen Möglichkeit beteiligt noch habe ich eine gefundene rechtswidrige Lösung inhaltlich mitgetragen. Ich habe vielmehr keine Kenntnis davon gehabt, dass eine zwischen Herrn Dr. Herbert und Herrn Härke ausgehandelte Lösung offenbar rechtswidrig war.
Es gibt einen umfangreichen Mail-Verkehr zwischen Herrn Dr. Herbert und Herrn Stadtrat Härke, der sich um die Frage der Erhöhung der Vergütung des Herrn Dr. Herbert dreht. Bei diesem Mail-Verkehr bin ich nicht in den Verteiler aufgenommen worden.
Erst im August 2017 sprach mich Herr Stadtrat Härke auf „rechtliche Bedenken“ hinsichtlich der Zulage für Herrn Dr. Herbert an. Er erklärte, diese ergäben sich aus einem Vermerk, der angefertigt worden sei. Diesen Vermerk führte er zwar mit sich, händigte ihn mir aber nicht aus.
Ich habe den Vermerk auch nicht lesen können.
Ich konnte der Äußerung von Herrn Stadtrat Härke nicht entnehmen, ob sich die rechtlichen Bedenken um die nochmalige Erhöhung der Zulage oder um die Zulage insgesamt drehten.
Ich habe unmittelbar darauf meinen Büroleiter, Herrn Dr. Herbert, der die juristische Vorbildung insoweit besitzt, darum gebeten, diese Frage mit Herrn Stadtrat Härke zu klären. Zu einer solchen Klärung ist es dann nicht mehr gekommen.
Nachdem ich davon erfuhr, dass die dem Dr. Herbert gewährte Zulage rechtswidrig sei, habe ich veranlasst, dass die Auszahlung mit sofortiger Wirkung gestoppt wird.
Zusammenfassend:
Ich habe bis August-September 2017 nicht gewusst, dass die Zahlung einer Zulage an Beamte mit einer B-Besoldung unzulässig sei. Weder habe ich im Jahre 2015 eine solche Kenntnis erlangt, noch habe ich eine solche Kenntnis im Jahre 2017 erlangt oder gar an einer solchen Vereinbarung, von der mir bewusst gewesen wäre, dass sie rechtswidrig war, mitgewirkt.
Ich bin erstmalig im August 2017 durch den Stadtrat Härke auf „rechtliche Bedenken“ aufmerksam gemacht worden, ohne dass mir diese im Einzelnen benannt wurden. Ich habe daraufhin meinen Büroleiter beauftragt, diesen Bedenken im Gespräch mit dem Stadtrat Härke nachzugehen.
Welches Ergebnis dieses Gespräch gebracht hat ist bekannt.“
Wo immer ungesetzlich oder auch nur fragwürdig gehandelt wurde, wird rückhaltlos geprüft und aufgeklärt. Dazu haben wir in der Verwaltung versierte Kräfte. Wir werden aber auch die Verwaltungsaufsicht und Externe einbinden, damit die Prüfungen zügig und umfassend erfolgen können und ihre Ergebnisse über jeden Zweifel erhaben sein werden.
Dies gilt auch für Vorgänge vor meiner Amtszeit. Entsprechende Maßnahmen sind von mir veranlasst und sind bereits eingeleitet worden.
Die aktuellen Geschehnisse verpflichten dazu, ein umfassendes und ungeschöntes Bild zu erstellen. Darauf haben die Menschen unserer Stadt einen Anspruch, dem wir voll und ganz nachkommen werden. Und dazu haben auch alle unsere 11.500 pflichttreuen Beschäftigten ein Recht, um sie vor unbegründeten Anwürfen und vor Generalverdacht zu schützen.
Einiges deutet darauf hin, dass es Fehlverhalten Einzelner gab.
Aber es gab und gibt kein Versagen der Stadtverwaltung.
Ich möchte allen Hannoveranerinnen und Hannoveranern versichern, dass Sie trotz noch ausstehender Bewertungen einzelner Vorgänge immer auf ihre Stadtverwaltung vertrauen konnten und dies auch weiterhin können.
- Ich persönlich bin gewiss, dass der auf mich gelenkte Anfangsverdacht vollständig entkräftet wird.
- Dies ist der Grund, warum ich weiterhin meinen Pflichten nachkomme und die Amtsgeschäfte führe.
- Nach meinem Verständnis wäre es verantwortungslos, auf Grundlage ungeklärter Vorgänge und Vorwürfe der Arbeit fernzubleiben.
Ein von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in freier Wahl erteiltes Mandat ist ein hohes demokratisches Gut und es ist verpflichtend.
Das ist meine Überzeugung und bleibt Maßstab meines Handelns auch und gerade in schwierigen Zeiten.