Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 05.04.2019
Stadtkämmerer Dr. von der Ohe äußert sich zur Diskussion um einen Nachtragshaushalt
Zur aktuellen Debatte über einen Nachtragshaushalt erklärt Stadtkämmerer Dr. Axel von der Ohe:
„Die Diskussion über einen Nachtragshaushalt entbehrt der sachlichen Grundlage.
Die Voraussetzungen, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung notwendig machen würden, sind gesetzlich klar definiert. Danach ist die Kommune zum Erlass einer Nachtragssatzung verpflichtet, wenn andernfalls ein erheblicher Haushaltsfehlbetrag entstehen oder bislang nicht geplante Aufwendungen in erheblichem Umfang geleistet werden müssten.
Weder das eine noch das andere ist derzeit der Fall.
Tatsächlich sind bei Betrachtung der in der gegenwärtigen Diskussion angeführten Beispiele entweder ausreichende Ansätze im städtischen Haushalt vorhanden (Beispiel Lernort), Rückstellungen in erforderlicher Höhe gebildet worden (Beispiel Regionsumlage) oder aber eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts weder dem Grunde noch der Höhe nach bislang konkret eingetreten (Beispiel Feuerwache).
Jeder Nachvollziehbarkeit entzieht sich schließlich, warum die Höhe eines etwaigen Budgets für das Kulturhauptstadtjahr 2025 heute die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts auslösen sollte.
Die Debatte über die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts ist daher eine Phantomdebatte. Sie hat keinen realen Bezug zur aktuellen Haushaltssituation der Landeshauptstadt Hannover.“