Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 15.07.2020
Neubesetzung des Schiedsamtes für den Stadtbezirk Mitte
Von den 13 städtischen Schiedsämtern in der Landeshauptstadt Hannover ist das Schiedsamt für den Stadtbezirk Hannover Mitte, hierzu gehören die Stadtteile Calenberger Neustadt, Mitte, Oststadt und Zoo , neu zu besetzen.
Die Stadt sucht eine Person, die Interesse an dem Ehrenamt einer Schiedsperson hat und in einem der aufgeführten Stadtteile wohnt.
Aufgabe der Schiedsperson ist es, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines vollstreckbaren Vergleichs einvernehmlich zu beenden. Schlichtungsverfahren kommen insbesondere in Betracht bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Teilweise ist die erfolglose Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Voraussetzung für die Erhebung einer Privatklage vor dem Strafgericht, beziehungsweise einer zivilrechtlichen Klage vor dem Amtsgericht.
Der Ablauf einer Schlichtung vor dem Schiedsamt zeichnet sich durch ein formalisiertes Verfahren aus, zum Beispiel sind über die Verhandlung und deren Ergebnis Protokolle zu erstellen und eingenommene Gebühren und Ausgaben in einem Kassenbuch abzurechnen. Die erforderlichen Kenntnisse werden in Schulungen und Fortbildungen vermittelt.
Für das Ehrenamt unter der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts wird die Schiedsperson vom Stadtbezirksrat für eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt. Es wird eine Kostenpauschale gezahlt.
Wer sich ein solches Amt zutraut, mindestens 30 Jahre alt ist, über das Geschick verfügt, alltägliche Konflikte im Verhandlungsweg zu lösen, im Stadtbezirk Mitte wohnt und über einen Internetzugang verfügt, kann sich bis zum 28. Juli 2020 unter folgender Adresse oder per E-Mail bewerben:
Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Recht, Leinstraße 14, 30159 Hannover oder
30.2@hannover-stadt.de
Weitere Informationen sind zu finden unter www.hannover.de, Suchbegriff „Schiedsamt“.