Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 06.11.2020
Stadtteilkultureinrichtungen im November eingeschränkt geöffnet
Die städtischen Stadtteilkultureinrichtungen sind im November unter Einhaltung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 30. Oktober 2020 eingeschränkt geöffnet. Dazu zählen: Freizeitheim Linden, Stadtteilzentrum Ricklingen, Stadtteilzentrum Weiße Rose Mühlenberg, Freizeitheim Vahrenwald, Stadtteilzentrum Lister Turm, Freizeitheim Döhren, Stadtteiltreff Sahlkamp, Stadtteilzentrum KroKuS und Bürgerhaus Misburg.
Erlaubt sind Bildungsangebote und Zusammenkünfte mit sitzendem Publikum und maximal 50 Teilnehmer*innen, letzteres nur, wenn die Veranstaltungen nicht der Unterhaltung dienen. Für die Durchführung von Angeboten dieser Art gilt, dass – wie bisher auch – ein für jede Veranstaltung gültiges Hygienekonzept vorliegen muss.
Zu den zulässigen bildungsorientierten Veranstaltungen zählen:
- Bildungsangebote der VHS und anderer Bildungsträger,
- Unterricht der Musikschule der Landeshauptstadt Hannover sowie externer Anbieter über Anmietung,
- Fortbildungen von städtischen Fachbereichen oder anderen Bildungsträgern,
- Versammlungen von politischen Parteien,
- Sitzungen von Ratsgremien und Bezirksräten,
- Versammlungen von Vereinen, Initiativen und ehrenamtlichen Zusammenschlüssen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind,
- religiöse Gruppen,
- Selbsthilfegruppen,
- Prüfungen verschiedener Bildungsträger und der IHK,
- Raumnutzungen für Schularbeiten, Nachhilfe (maximal zwei Personen pro Gruppenraum),
- Raumnutzungen für Studierende oder Menschen im Homeoffice (maximal zwei Personen pro Gruppenraum)
- Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften, soweit durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben.
Grundsätzlich gelten weiterhin die Abstandsregelungen und damit die Festlegung für die maximal zulässige Personenzahl in den Räumen. Zudem muss ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zu jeder anderen Person eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz bei Betreten, Aufenthalt in den Verkehrsflächen des Gebäudes und beim Verlassen der Einrichtung getragen werden. Für Veranstaltungsräume gilt mindestens pro Person vier Quadratmeter, getrennte Ein- und Ausgangsregelungen für das Gebäude, eventuell „Einbahnstraßenregelung", keine Sitzmöglichkeiten in Foyers, Hygienemaßnahmen einschließlich Lüftungsvorgaben, Erfassen der Teilnehmenden, Unterweisung der Verantwortlichen und Arbeitsschutzmaßnahmen für die Mitarbeitenden.
Nicht erlaubt sind alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, wie Musik, Theater, Tanz, Lesungen und Vorträge. Nicht erlaubt sind ebenfalls alle Sport- und Bewegungsangebote, Kurse und Angebote, die der kreativen Freizeitgestaltung (zum Beispiel Zirkus) dienen sowie Chöre.
Öffnungszeiten:
Freizeitheim Linden, Stadtteilzentrum Ricklingen, Freizeitheim Vahrenwald, Stadtteilzentrum Lister Turm, Freizeitheim Döhren und Stadtteilzentrum KroKuS:
Montag bis Freitag 8 bis 22 Uhr
Sonnabend 10 bis 22 UhrStadtteilzentrum Mühlenberg und Stadtteiltreff Sahlkamp:
Montag bis Freitag 8 bis 22 Uhr
Bürgerhaus Misburg:
Montag bis Freitag 8 bis 22 Uhr
Sonnabend 9 bis 16 Uhr