Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 13.11.2020
Wiedereinführung eines Poolmodells für Schulassistenzkräfte an der Otfried-Preußler-Schule – Verwaltung legt Beschlussdrucksache vor
An der Otfried-Preußler-Grundschule kann wieder ein Poolmodell für Schulassistenzkräfte umgesetzt werden. Gemeinsam mit der Region, der Schule und den Eltern hat die Stadt einen Weg gefunden, rechtskonform und ohne den individuellen Rechtsanspruch auf Schulassistenz zu verletzten, ein entsprechendes Modell zu entwickeln, das zum 1. Dezember 2020 starten kann.
„Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und hier der Paragraf 35a machen es schwer, vom individuellen Einzelanspruch im Rahmen der Eingliederungshilfe abzuweichen“, erläutert Rita Maria Rzyski, Dezernentin für Bildung, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover. „Die Möglichkeit der Teilnahme am Unterricht ist ein wesentlicher Bestandteil der Leistung, die nach Paragraf 35a des SGB VIII sichergestellt sein soll.“ Die Auswertung der Verläufe der Hilfeleistungen habe gezeigt, dass die reine Eins-zu-eins-Zuordnung einer Assistenzkraft zu einem Kind gerade an diesem Punkt immer mal wieder zu Problemen führte. Mit Hilfe des nun zur Beschlussfassung vorgelegten Poolmodells solle unter anderem die Kontinuität zur Teilnahme am Unterricht gesichert werden. „Ich freue mich, dass wir einen Weg gefunden haben, das von Schule und Eltern favorisierte Poolmodell anbieten zu können und dass die Kinder der Schule sehen, dass ihr Engagement so schnell Wirkung gezeigt hat“, so Rzyski. Erst vor Kurzem wurde die Otfried-Preußler-Schule für ihr beispielgebendes Gesamtkonzept mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet.
Neu an dem nun vorgeschlagenen Modell ist, dass die Rechtskreise des SGB VIII und des SGB IX zusammengeführt werden können. Das heißt konkret, dass auf der Grundlage des gutachterlich festgestellten Hilfebedarfs ein Träger entsprechende Fachkräfte gemeinsam einsetzen und je nach festgestelltem Hilfebedarf auch eine Betreuung in einem Verhältnis von eins zu zwei oder eins zu drei erfolgen kann.
„Wir hoffen auf die Zustimmung der politischen Gremien, damit wir wirklich zum 1. Dezember 2020 mit der Umsetzung des Poolmodells starten können“, betont Alexandra Vanin, Schulleiterin der Otfried-Preußler-Schule, die sich gemeinsam mit den Eltern und Kindern für die Wiedereinführung eines Poolmodells stark gemacht hat.
„Uns war und ist es wichtig, dass das Konzept der Inklusion an der Otfried-Preußler-Schule weiterhin gelebt wird. Die Zusammenführung beider Rechtskreise in einen Pool ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn wir uns nun freuen, dass ein Poolmodell wiedereingeführt werden soll, bedauern wir, dass es so lange gedauert hat, bis die Verwaltung sich bewegt hat“, sagt Ralf von der Heide, Vater eines inklusiv beschulten Kindes der Otfried-Preußler-Schule.
Oberbürgermeister Belit Onay begrüßt, dass nun ein Poolmodell in greifbare Nähe gerückt ist: „Die Verbesserung und Sicherung der Teilhabechancen aller Kinder ist mir ein sehr wichtiges Anliegen. Wir müssen als Stadt alles daransetzen, die vielen Hürden der Inklusion zu überwinden und immer wieder neue Wege beschreiten. Die Otfried-Preußler-Schule hat zu Recht aufgrund ihres Engagements zur Inklusion den Deutschen Schulpreis 2020 gewonnen.“
Die Drucksache zur Einführung eines rechtskreisübergreifenden Poolmodells steht im nächsten Jugendhilfeausschuss am 23. November 2020 auf der Tagesordnung.