Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 23.07.2015
Aufnahmeverfahren für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2015/2016 abgeschlossen
Von den GrundschulabsolventInnen der vierten Klassen haben sich zum kommenden Schuljahr 2015/16 insgesamt 3.955 SchülerInnen an den städtischen weiterführenden Schulen angemeldet (Vergleich zum Vorjahr 3.923 SchülerInnen).
Die Anmeldungen verteilten sich wie folgt auf die verschiedenen Schulformen:
Hauptschule 74 Anmeldungen entspricht zwei Prozent, Realschule 343 Anmeldungen entspricht acht Prozent, Integrierte Gesamtschule 1.412 Anmeldungen entspricht 36 Prozent und Gymnasium 2.126 Anmeldungen entspricht 54 Prozent.
Im Vergleich zum Schuljahr 2014/15 sind leichte Veränderungen im Anwahlverhalten zu verzeichnen. 2014/2015 betrugen die Werte bei den Hauptschulen zwei Prozent, bei den Realschulen zehn Prozent, bei den IGSen 38 Prozent und bei den Gymnasien 50 Prozent.
Der Trend des Anwahlverhalten bestätigte sich; nach wie vor entscheiden sich etwa 90 Prozent der Eltern und Kinder für den Besuch einer IGS oder eines Gymnasiums.
Während bei der Aufnahme in den Hauptschulen und Realschulen allen Wünschen entsprochen werden konnte, konnte bei der Aufnahme in die Integrierten Gesamtschulen und in die Gymnasien nicht jeder Wunsch erfüllt werden.
Insgesamt musste bei 149 SchülerInnen, die eine IGS anwählten, das Los entscheiden, da es einen Nachfrageüberhang an den entsprechenden IGSen gab. Von den 149 SchülerInnen haben 20 Kinder einen Platz an einer anderen IGS im Stadtgebiet angeboten bekommen. Die anderen 129 SchülerInnen wurden im dreigliedrigen Schulsystem (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) aufgenommen.
Bei den Gymnasien haben 256 SchülerInnen ihren Erstwunsch nicht erfüllt bekommen. Es konnte jedoch allen SchülerInnen ein Schulplatz an einem Gymnasium vermittelt werden. Dies wurde sowohl durch eine Erhöhung der Zügigkeit auf insgesamt 69 Züge sowie eine durchgängige Erhöhung der Klassenfrequenzen auf 31 SchülerInnen pro Klasse ermöglicht.
Um auch zukünftig ein ausreichendes Platzangebot im Gymnasialbereich anbieten zu können, soll zum kommenden Schuljahr 2016/17 ein zusätzliches fünfzügiges Gymnasium den Betrieb aufnehmen.
Im Rahmen der Inklusion wurden 127 Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Betreuung in den Regelschulen angemeldet, davon 98 an der IGS, sieben am Gymnasium, zwei an der Realschule und 20 an der Hauptschule. Diese Kinder werden bei der Aufnahme dem Erlass entsprechend „doppelt“ gezählt und führen somit zu niedrigeren Klassenfrequenzen.
Für die „Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen“ für 2015/2016 konnten 19 SchülerInnen nicht an ihrer Erstwunschschule angenommen werden, da das Sprachenprofil dem Schülerwunsch nicht entsprach. Insgesamt wird die Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe mit 2575 SchülerInnen belegt werden.
Die vorab genannten Zahlen und prozentualen Anteile können noch leicht variieren. Die abschließenden Daten werden erst nach dem Schuljahresbeginn erhoben und stehen nach Veröffentlichung der amtlichen Schülerstatistik im Herbst des Jahres zur Verfügung.
Hinweise zum Aufnahmeverfahren und Verteilerkonferenzen
Die Anmeldetermine für die Schulformen Hauptschule, Realschule, kombinierte Haupt- und Realschule, Gymnasium und Integrierte Gesamtschule finden in der Regel etwa vier Wochen vor den Sommerferien statt. In den Anmeldevordrucken können die SchülerInnen neben ihrem Erstwunsch bis zu fünf weitere Schulen benennen, die sie favorisieren.
Über die Aufnahme in den einzelnen Schulen entscheidet die jeweilige Schulleitung. Vom Schulträger wird die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen festgelegt, die Landesschulbehörde übernimmt die Lehrerversorgung.
Sofern die Schulen mehr Anmeldungen erhalten als Aufnahmekapazitäten bestehen, kann nach Entscheidung der Schulleitung ein Losverfahren mit entsprechenden Kriterien durchgeführt werden. Im Anschluss stehen die Kinder fest, die einen Platz an der Schule erhalten werden.
Um den Schulleitungen eine organisatorische Plattform zu bieten, die noch nicht aufgenommenen SchülerInnen unterzubringen, gibt es die sogenannte „Verteilerkonferenz“. Hinsichtlich des Verfahrens in der „Verteilerkonferenz“ und deren Durchführung gibt es keine gesetzlich festgelegten Regelungen beziehungsweise feste Kriterien. Bei der Verteilung der SchülerInnen auf die noch freien Plätze berücksichtigen die Schulleitungen nach Möglichkeit die individuellen Wünsche, wie zum Beispiel der Fremdsprachenwunsch oder die Nähe der Schule zum Wohnort.
Ziel ist es, auch diese Schüler entsprechend der Wünsche der Eltern bestmöglich zu verteilen. Es können jedoch nur Schulen berücksichtigt werden, die nicht selber ein Losverfahren durchgeführt haben und noch über freie Plätze verfügen.
Über das Ergebnis werden die Eltern durch die ursprünglich angewählte Schule informiert und bekommen gleichzeitig eine Alternativschule benannt, die die Möglichkeit hat, das Kind aufzunehmen. Ein Anspruch, eine bestimmte Hauptschule, Realschule, Integrierte Gesamtschule oder ein bestimmtes Gymnasium zu besuchen, besteht nicht.