Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 28.09.2015
Neuregelung für Kita-Beiträge ab Mitte 2017 geplant – Anstieg bei Eltern mit höheren Einkommen
Die Landeshauptstadt Hannover erhöht ab Mitte 2017 erstmals seit mehr als 15 Jahren die Elternbeiträge für die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen (Kita). Betroffen sind fast ausschließlich Eltern mit höheren Einkommen, während geringer Verdienende nicht oder in Einzelfällen nur geringfügig belastet werden. Für rund 10.000 Kinder fallen auch künftig keine Elternbeiträge an.
Das neue Beitragsmodell ist am Montag (28. September) im Jugendhilfeausschuss des Rates vorgestellt worden. Die Stadtverwaltung folgt damit einem Auftrag des Rates im Rahmen des aktuellen Haushaltssicherungskonzeptes (HSK IX). Mit der Einführung einer neuen Höchststufe für die Kita-Beiträge ab 1. August 2017 sollen jährlich rund 1,4 Millionen Euro zusätzlich in die Stadtkasse fließen. Für die Kinderbetreuung von rund 22.000 Kindern, die in den vergangenen Jahren erheblich ausgebaut wurden, gibt die Landeshauptstadt mittlerweile jährlich 156 Millionen Euro aus. Rund 20 Prozent davon fließen über Elternbeiträge und Zuschüsse des Landes zurück.
„Sozial gerechte Neuregelung“
„Wir bleiben mit dieser Neuregelung bei einer sozial gerechten Staffelung der Elternbeiträge in unseren Kitas. Die neue Höchststufe halten wir für vertretbar, weil wir zugleich die Einkommensgrenze noch einmal deutlich heraufgesetzt haben“, erläuterte Sozialdezernent Thomas Walter im Jugendhilfeausschuss. Zuletzt waren die Elternbeiträge im Jahr 2000 erhöht worden. Seit 2005 fallen monatlich 30 Euro Essengeld an, das unverändert bleiben soll.
Ab Mitte 2017 sollen Eltern, deren Einkommen um 871 Euro über der Einkommensfreigrenze liegt, zu den bisherigen 244 Euro monatlich 61 Euro für das erste Kind mehr zahlen. Für ein zweites Kind fallen zu den bisherigen 122 Euro zusätzlich 30,50 Euro an. Die bisherigen Höchstbeiträge waren allerdings bereits bei einem Einkommen zu zahlen, das 614 Euro über der Freigrenze lag. Das Einkommensniveau für die neue Höchststufe liegt künftig mehr als 250 Euro darüber. Der Vorschlag der Stadtverwaltung für die künftigen Kita-Beiträge ist vor der Einbringung in den Rat bereits mit Freien Trägern von Kitas diskutiert und durchweg positiv aufgenommen worden.
Weniger Beitragsstufen – weniger Verwaltungsaufwand
Die Zahl der Beitragsstufen ist in dem neuen Modell verringert worden, unter anderem auch, um den Verwaltungsaufwand zu senken. Mit der neuen Höchststufe gibt es künftig noch 7 statt bisher 9 Stufen. Ursprünglich war als Neuregelung vorgesehen, neben einer neuen Höchststufe auch alle darunter liegenden Beitragsstufen um zwei Prozent zu erhöhen. Davon hat die Stadt auf Vorschlag der Mehrheit des Rates Abstand genommen und deshalb das neue Modell erarbeitet, das in den künftigen Wochen in den Fachausschüssen des Rates beraten wird. In dem neuen Modell werden einkommensschwache Familien nicht zusätzlich belastet.
Unverändert hängt die Höhe der Elternbeiträge auch künftig von mehreren Faktoren ab: Maßgeblich sind das Haushaltseinkommen, die Zahl der Kinder, die betreut werden, und die Dauer der Betreuung (ganztags, ¾-Betreuung oder halbtags). Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger zahlen keine Beiträge für die Betreuung ihrer Kinder (Stufe 0).
Die Einkommensfreigrenze, bis zu denen keine Kita-Beiträge anfallen, liegt aktuell bei Alleinerziehenden mit einem Kind bei 1.410 Euro, bei Haushalten mit drei Personen bei 1.778 Euro, bei einem Paar mit zwei Kindern bei 2.151 Euro und steigen mit jeder weiteren Person im Haushalt um 358 Euro.