Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 15.11.2017
- Ehrenamt bei Gericht
JugendschöffInnen gesucht
Für die Jugendschöffenwahl im kommenden Jahr sucht die Jugend- und Konflikthilfe im Strafverfahren des Fachbereichs Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover engagierte Personen, die bei Gerichtsverhandlungen gegen Jugendliche und Heranwachsende vor dem Jugendschöffengericht als ehrenamtliche RichterInnen tätig sein möchten.
Neu ist, dass sich auch Interessierte bewerben können, die bereits in beiden vergangenen Wahlperioden (2009 bis 2013 und 2014 bis 2018) als JugendschöffInnen tätig waren. Die Beschränkung des Ehrenamtes auf zwei Wahlperioden wurde aufgehoben.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur von deutschen StaatsbürgerInnen ausgeübt werden kann. Die BewerberInnen sollen zu Beginn der Wahlperiode zwischen 25 Jahre und 69 Jahre alt sein und in der Stadt Hannover wohnen. Die Wahlperiode der JugendschöffInnen dauert vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023.
„Erziehung statt Strafe“ ist der Leitgedanke des Jugendstrafrechts. Ziel ist es unter anderem, durch angemessene Sanktionen erneute Straftaten zu vermeiden. JugendschöffInnen sollten daher über Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Neben den JugendrichterInnen tragen sie gleichberechtigt zur Urteilsfindung bei und bringen dabei ihre Lebenserfahrung ein.
Wer sich als JugendschöffIn zur Verfügung stellen will, sollte berücksichtigen, dass er oder sie sich für die Sitzungstage vom Beruf freistellen lassen muss. Für den ehrenamtlichen Einsatz beim Amtsgericht oder Landgericht erhalten JugendschöffInnen nach dem Gesetz über die Entschädigung ehrenamtlicher RichterInnen eine finanzielle Entschädigung für den Zeitaufwand sowie einen Ersatz für entstandene Kosten, wie zum Beispiel Fahrtkosten.
Interessierte können sich montags bis donnerstags von 8.30 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0511/168-45897 bei den MitarbeiterInnen der Jugend- und Konflikthilfe telefonisch informieren. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.hannover.de/jugendschoeffen oder per E-Mail an 51.22.4KSD-JGH@Hannover-Stadt.de.