Pressemeldung der Landeshauptstadt Hannover
- 20.02.2018
Weiterentwicklung von Gewerbeflächen im Wissenschafts- und Technologiepark Hannover – vorbereitende Baumfällarbeiten und Kampfmittelsondierungen starten
Die Landeshauptstadt Hannover überprüft in den kommenden Monaten ein rund 35.000 Quadratmeter großes Grundstück an der Garbsener Landstraße im Wissenschafts- und Technologiepark Hannover (Stadtteil Marienwerder) auf Kampfmittel und Schadstoffe. Im Vorfeld müssen dazu ab heute (20. Februar) bis Ende dieses Monats rund 200 Bäume gefällt und Sträucher gerodet werden, um das Grundstück für die Sondierungen zugänglich und befahrbar zu machen. Im Zuge der Sondierung werden auch Gebäudereste und Auffüllungen aus unterschiedlichen Nutzungen entfernt und der vorhandene Behelfsparkplatz aufgebrochen. Zudem werden im Boden vorhandene Altlasten, die aus der früheren Batterieproduktion stammen, erkundet und beseitigt.
Mit diesen Arbeiten, für die die Stadtverwaltung rund eine Million Euro einsetzt, wird der Wissenschafts- und Technologiepark Hannover weiterentwickelt. Die Stadt hat zu diesem Zweck in den vergangenen Jahren bereits umfangreiche Altlastensanierungen vorgenommen und einen zentralen Grünbereich um den Roßbruchgraben als Campus geschaffen sowie mit der Wirtschaftsfördergesellschaft hannoverimpuls GmbH ein Technologiezentrum errichtet. Die aktuell sehr große Nachfrage auf dem Gewerbeimmobilienmarkt macht diesen nächsten Schritt der Entwicklung auf Basis der unveränderten Zielsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Die Kampfmittelsondierung ist erforderlich, weil die gesamte Grundstücksfläche als Verdachtsfläche für Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg geführt wird. Wegen des großen Flächenumfangs und der vorhandenen Reste von Gebäuden auf dem Grundstück wird von Fachleuten eine Kampfmittelsondierung mit Hilfe von geophysikalischen Detektoren (Sonden) empfohlen. Hierbei festgestellte Anomalien im Erdmagnetfeld oder im Boden, die möglicherweise Kampfmittel sein können, werden freigelegt, identifiziert und geborgen.
Bei den Baumfällungen und Strauchrodungen werden die Vorgaben des Artenschutzes berücksichtigt. Der naturschutzfachliche Ausgleich für den Bebauungsplan ist bereits im Zuge der Aufstellung erfolgt. Dieser Bebauungsplan setzt für das Grundstück ein Sondergebiet für Wissenschaft und Forschung fest, in dem auch Büro- und Verwaltungsgebäude allgemein zulässig sind.